Wie rechnet man die Vertreterprovision bei der Vorwärtskalkulation aus?

3 Antworten

Aug.2014 -Wie der andere BWL-er heute auch schon fragt .

Die Provision ist ein Wert der bei der Verhandlung mit dem Auftraggeber festgelegt wird . Dabei ist auch klargestellt ob Netto oder Brutto die Berechnungseinheit wird . Sie ist Teil des geplanten Rohgewinn.

Wir müssen das nach einer bestimmten Reihenfolge berechnen und die Vertreterprovison gehört ja zum vorläufigen Verkaufspreis. Danach kommt der Barverkaufspreis und um den zu berechnen muss ich erst die Vertreterprovision haben...

MojitoTom  20.10.2009, 17:09

Die Reihenfolge sieht folgendermaßen aus:
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Selbstkosten
+ Gewinn
= Barverkaufspreis
+ Kundenskonto
+ Vertreterprovision
= Zielverkaufspreis
+ Rabatt
= Nettoverkaufspreis
+ USt
= Bruttoverkaufspreis


In der Vorwärtskalkulation solltest Du also den Barverkaufspreis haben.
Hast Du nur den Zielverkaufspreis setzt Du den als 100% im Verhältnis zum Barverkaufspreis.
Die Differenz ist dann die Vertreterprovision sofern Du kein Skonto gewährst.

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Vielleicht hilft Dir nachstehende Tabelle etwas.
Ist zwar noch der alte MwSt-Satz, die Reihenfolge dürfte sich jedoch nicht geändert haben.

 - (Wirtschaft, Provision)
MojitoTom  20.10.2009, 16:45

Vertreterprovision = Barverkaufspreis x Prov.-Satz / verminderten Prozentsatz des BVP (Barverkaufspreises)

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