Wie lange sollte man Scheidungsunterlagen aufheben - geschiedener Partner ist bereits verstorben?

2 Antworten

Ich würde die Unterlagen ohne vorhandene Kinder drei Jahre aufbewahren. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, solange, bis ein theoretisch möglicher Unterhaltsanspruch nicht mehr besteht.

Hallo, du wirst das Urteil immer wieder brauchen, wenn du deinen Personenstand angeben musst.... es sei denn, du bist wieder verheiratet (oder verwitwet)... dann wäre dies dein letzter Personenstand.