Wie lange muss man bei einer Reklamation zuwarten??

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meines Wissens musst du nicht so lange darauf warten. Wenn der Händler es nicht richten kann, musst du – so kenne ich das – nicht abwarten, ob oder wann oder wie schnell der Händler vom Hersteller irgendeine Reparatur oder ein Austauschgerät bekommt. Da würde ich mal Druck machen und darauf hinweisen, dass du dir ansonsten rechtliche Unterstützung holen würdest (inklusive weiteren Kosten für ihn, den Händler) – du würdest jetzt sicherlich nicht weitere acht Wochen warten, nachdem er so lange gebraucht hätte, um die Reparatur einzustielen. Einen Rücktritt vom Kauf kannst du allerdings so ohne weiteres auch nicht einfordern – dazu müsste er erst mal mehrfach einen erfolglosen Reparaturversuche unternommen haben.

Edit: Hab noch mal eben was dazu recherchiert – wenn deine genannte Frist verstreicht, kannst du tatsächlich vom Kauf zurücktreten:

Nach Reklamation: Frist für Reparatur setzen

Braucht ein Händler ewig für die Reparatur, sollte der Kunde ihm schriftlich eine Frist setzen, inner­halb der er reparieren soll. Die Frist­setzung ist wichtig, weil der Käufer nach Ablauf der Frist weitere recht­liche Möglich­keiten hat. Lässt der Händler die Frist ergeb­nislos verstreichen, muss der Kunde nämlich weitere Reparatur­versuche nicht mehr abwarten, sondern kann vom Kauf zurück­treten. Das heißt: Er bekommt sein Geld wieder.

Wie lange darf die Reparatur nach Reklamation dauern?

Für die Länge einer Reparatur­frist nennt das Gesetz keinen festen Zeit­rahmen, sondern sagt nur, dass die Frist „angemessen“ sein muss. In der Regel sind Fristen von einer Woche bis zu einem Monat angemessen. Die Länge der Frist hängt natürlich vom Umfang der notwendigen Reparaturen ab. Für einen kleinen Mangel reicht eine Woche. Muss viel repariert werden, können es auch mehrere Wochen sein.

Als Frist­setzung reicht es nach einer Entscheidung des Bundes­gerichts­hofs aus dem Jahr 2016 aus, wenn der Käufer ohne Nennung eines festen Zeit­rahmens vom Verkäufer die „schnelle Behebung“ der Mängel verlangt (Az. VIII ZR 49/15). Wer die Mängel­beseitigung so – ohne konkrete Frist – fordert, muss dennoch eine angemessene Reparatur­zeit abwarten, bevor er tatsäch­lich vom Kauf zurück­treten darf.

Tipp: Besser ist es, Sie setzen bei Reklamationen immer eine konkrete Frist für die Reparatur.

https://www.test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/

digo1 
Fragesteller
 23.09.2021, 02:33

Okay, genauso habe ich es gemacht. Frist gesetzt. Es ist ein kleiner Fehler und dazu Gattungsware. Die Frist läuft morgen ab, dann melde ich das der RSV. Danke.

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