Wie lange kann ich den Ausbildungsvertrag widerrufen?

2 Antworten

ist es da möglich das ich mich trotz schon fertigem Ausbildungsvertrag unentschieden kann?

Ja das ist möglich, i.d.R. auch dann, wenn der Ausbildungsvertrag schon unterschrieben ist.

Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Deshalb steht im Ausbildungsvertrag nur sehr selten, dass dieser vor Beginn der Ausbildung nicht gekündigt werden kann.

Hast Du den Vertrag unterschrieben, möchtest aber dann in einem anderen Betrieb Deine Ausbildung machen, solltest Du umgehend im Betrieb anrufen. Bedanke Dich für den Vertrag, sag dass Du aus persönlichen Gründen die Ausbildung nicht antreten kannst, entschuldige Dich für die Mühen und teil mit, dass die schriftliche Kündigung noch folgt.

Moin,

insofern du noch keinen Vertrag unterschrieben hast oder keine fixe Zusage gemacht hast, dass du die Ausbildung dort machen willst. Dann meines Wissens unbegrenzt.

MFG Colin