Wie lange dauert derart Verfahren?
Also kurz zur Geschichte, ein Kolleges sagte mir kürzlich, er hätte jetzt vor 2 Jahren also am 11.11.2020 eine Vorladung bei der Polizei erhalten und wäre dort hingegangen um eine Aussage / Stellungnahme abzugeben. Ihm wurde dort bei der Vernehmung mitgeteilt, daß ihn irgend einer damals angezeigt hätte, weil er am Anfang des Jahres 2020 unter einem Post von einer anderen Person oder soweit er auch meinte von einer Nachrichten Seite (Bild, Stern , Focus oder ähnliches) bei Facebook etwas darunter geschrieben hätte, was diesem unbekannten Anzeiger wohl nicht gepasst hat. Kurzum, der Polizist faselte seiner Meinung nach was von "Volksverhetzung" und/oder Beleidigung. Nun, mein Kollege machte dazu lediglich Angaben, daß er das nicht gepostet hätte und der Account zwar seinen richtigen Namen trägt, es aber von diesem Namen zich gleiche namentliche Accounzts bei facebook gibt und sich eigentlich ja jeder mit seinem Namen, sagen wir Max Mustermann, einen Account bei Facebook erstellen kann. Der Polizist nahm das alles zu Protokoll und die Sache war beendet. Nun ist es so, daß diese Vernehmung nun bereits schon über 2 Jahre her ist und mein Kollege sich gewundert hat, daß er davon nie wieder was gehört oder gar gelesen hat. Nun die direkte Frage,...was ist da los, kommt da noch was oder kann man die Sache abhaken?
7 Antworten
Die Vollstreckungsverjährung ist noch lange nicht erreicht. Also warten.
Das ist wohl war, nur merkwürdig ist das schon, daß derart "Pipifax" schon über zwei Jahre andauert ohne Reaktion seitens der Staatsanwaltschaft und Co. KG ☝️
Sowas kann theoretisch Jahre dauern. Vermutlich wurde das Verfahren aber eingestellt und er hat keine Benachrichtigung erhalten. Wissen kann das hier aber niemand.
Ist die Staatsanwaltschaft nicht dazu verpflichtet einem über den Stand der Dinge bzw. auch den Ausgang der Sache schriftlich mitzuteilen?
nein... nur auf Antrag... selbst wenn das Gericht anordnet, dass die im Strafverfahren gesammelten Daten über den Beschuldigten gelöscht werden müssen, dann tut die Polizei das nicht unbedingt... auch da sollte man dann eine Lösch-Bescheinigung beantragen.... ob die dann korrekt ist, weiß man nicht... Polizisten dürfen auch illegal erhobene Beweise verwenden...
Also kann der Kollege auch damit rechnen, daß er nie wieder über den Ausgang der Geschichte was erfährt (postalisch) wenn er die Sache auf sich beruhen lassen tut?
Mein Anwalt hat mir erklärt, dass man bei einer Verfahrenseinstellung keine Nachricht bekommt. Nur wenn ein Anwalt mit der Sache zu tun hat, weil sie es dann müssen. Oder wenn man selbst nachfragt.
Nach der langen Zeit ist die Sache längst vorbei.
Stabile Antwort, auch hinsichtlich das ein Anwalt mit involviert in der Antwort ist und der ist ja vom Fach 👍
Kann er wohl abhaken.
Ja, daß habe ich dem auch gesagt, denn nach über zwei Jahre und keine Reaktion seitens Staatsanwaltschaft oder Gericht bei derart "Pipifax" , ist diese Sache wahrscheinlich im Reißwolf gewandert 😜
Ich habe aktuell ein ähnliches Problem. Ich habe nämlich ein Verfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung das schon seit 1,5 Jahren läuft. Leider habe ich bis heute noch nichts gehört.
Wenn gegen jemanden ein Verfahren bestand, hätte diese Person nicht das Recht auch zu erfahren, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde? Immerhin hat er nur die Vorladung zur Beschuldigten Vernehmung bei der Polizei erhalten, danach war Ruhe im Karton.