Wie lange darf ein Amt (z. B. Jobcenter, Arbeitsagentur), einen Widerspruch liegen lassen und wie ist der Ablauf nachdem der Widerspruch eingegangen ist?

2 Antworten

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Das Jobcenter hat bei Anträgen aller Art grundsätzlich eine Bearbeitungsfrist von 6 Monaten, Widersprüche müssen jedoch binnen 3 Monaten bearbeitet und entschieden werden.

Sollte nach diesen 3 Monaten kein Entscheid über den Widerspruch bei dir eingegangen sein, steht es dir frei, Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht zu erheben. Was aber auch schon mal funktionieren kann, wenn du nicht direkt in die "Schlacht" ziehen willst, ist es rund 2 Wochen vor Ablauf der Frist ein Erinnerungsschreiben aufzusetzen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.xx habe ich form- und fristgerecht Widerspruch bezüglich XYZ bei Ihnen eingereicht und bis heute keinerlei Reaktion von Ihnen erhalten.

Ich möchte Sie hiermit höflich daran erinnern, dass die Bearbeitungsfrist meines Widerspruchs in XYZ Tagen abläuft und ich mich gezwungen sehen werde, Untätigkeitsklage gegen Sie zu erheben, sollte ich bis xx.xx.xx (Fristende!) keinerlei Reaktion von Ihnen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Datum, Unterschrift"


Lmorg  18.06.2021, 15:52

*Ich muss noch hinzufügen, dass bei so einem Erinnerungsschreiben natürlich auch noch die Nummer der Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt werden sollte, wie zu jedem Schreiben, das beim Jobcenter eingeht!

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Normalerweise gibt es in jedem Jobcenter eine Widerspruchsstelle, die den Widerspruch prüft.

Die Bearbeitungszeit sollte höchstens 3 Monate betragen.

In Ausnahmefällen darf die Antwort auf den Widerspruch die Frist überschreiten

Das Jobcenter darf in bestimmten Fällen auch länger als drei Monate brauchen, wenn es dafür einen ausreichenden Grund anbringen kann. Triftige Gründe sind zum Beispiel:

  • Eine Softwareumstellung in der Behörde,
  • eine hohe Arbeitsbelastung z. B. durch eine Gesetzesänderung,
  • wenn der betroffene Hartz-IV-Empfänger zeitgleich eine Vielzahl von Anträgen gestellt hat,
  • ein besonders umfangreicher oder schwieriger Sachverhalt.

Bearbeitungsfrist vom Widerspruch | Hartz 4 & ALG 2

Hier ist nachzulesen, dass auch gegen den Abhilfebescheid Klage eingereicht werden kann.Widerspruch Jobcenter