Teilzeitjob Aufstocker und Jobcenter, will das ich an einer Maßnahme teilnehme?
Ich arbeite von 9-14 Uhr, habe am Wochenende abwechselnd Bereitschaft und auch 7 Tage Wochen, in denen ich arbeiten gehe. Nun will das Jobcenter das ich nach der Arbeit noch zusätzlich an einer Maßnahme teilnehmen soll. Kann ich da einen Widerspruch einlegen, wenn ja mit welcher Begründung.
5 Antworten
Also, es ist so:
Ich würde schon einmal gar nichts beim Jobcenter unterschreiben, sonst hast Du ein Problem. Niemals die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Du darfst die prüfen oder prüfen lassen und anpassen auf Augenhöhe.
Du darfst zwecks Vertragsfreiheit in Deutschland nicht dazu gedrängt oder genötigt werden.
Bekommst Du einen Verwaltungsakt, dann widerspreche diesem und gehe notfalls über das Sozialgericht.
Maßnahmen bringen nichts!
Das Jobcenter soll Dir begründen, warum die Maßnahme sinnvoll ist. Müssen musst Du nicht!
Hast Du unterschrieben?
Man muss sich wehren. Tagtäglich kämpfe ich für meine Klienten und das Recht!
Du hast viele Rechte, musst Dich aber auch informieren!
Niemals unterschreiben!
Eine Maßnahme muss auch zielführend sein.
Du kannst ablehnen, musst dann aber kämpfen, falls es Probleme gibt.
Ich habe nicht viel Zeit, aber schaue auch bei Hartz4.de
Wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst und das sollte bei diesen Arbeitszeiten ja der Fall sein, dann geht deine Beschäftigung vor.
Aus welchem Grund sollst du denn diese Maßnahme machen und was soll das ganze für dich dann für positive Auswirkungen haben ?
Sie könnten dich auffordern dein Einkommen zu erhöhen, um dann nicht mehr auf Leistungen angewiesen zu sein bzw.deine Bedürftigkeit zu verringern, aber doch nicht nach der Arbeit an meist sinnlosen Maßnahmen teilzunehmen.
Eine Vollzeitbeschäftigung findet man auch ohne solche Maßnahmen, wäre etwas anderes wenn du schon einige Zeit arbeitslos sein würdest, aber auf deinen Job musstest du dich wie du selber ja schon schreibst auch bewerben, der ist dir ja auch nicht einfach so zugeflogen.
Das würde ich so oder ähnlich als Begründung anbringen.
Muss ja auch kein Jobwechsel sein, könntest dein Einkommen ja auch durch einen Nebenjob erhöhen, wenn du den AG - nicht wechseln möchtest und eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich ist.
Du bist dazu verpflichtet, alles zu tun um Deine Hilfebedürftigkeit zu senken.
Theoretisch mußt Du aus meiner Sicht deshalb schon an dieser Maßnahme telnehmen, sofern sie zielführend ist.
Deine Arbeit und vor allem die Versorgung Deines Sohnes dürfen dadurch jedoch nicht gefährdet werden.
Sobald Dir eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an der Maßnahme vorliegt, würde ich an Deiner Stelle diese zunöchst mit dem Arbeitsvermittler oder Fallmanager besprechen.
Es liegt keine vor und mit dem Job den ICH alleine gefunden habe,habe ich die Hilfsbedürftigkeit gesunken. Also das hat Jobcenter mir Null geholfen, aber mir soll das egal sein durch diese aktion wird die Hilfsbedürftigkeit wieder steigen, weil ich dann den gelben Schein vorlegen werde.
Warte doch zunächst ab, was an Schriftlichem zu dieser Maßnahme kommt.
'Weglaufen' mit dem "gelben Schein" halte ich für keine Lösung.
Hast Du das schriftlich vorliegen? Bzw. woher hast Du diese Information?
Anders gefragt: kannst Du es zeitlich bewerkstelligen, am Montag um 11 Uhr dort zu erscheinen?
Nein und habe auch angerufen, aber die waren nicht freundlich
Telefonate haben rechtlich keine Bedeutung.
Schwierige Situation: wenn Du nicht hingehst, kann man Dir theoretisch sog. mangelnde Mitwirkung unterstellen. Diese kann - auch theoretisch - bis zum Leistungsentzug führen.
Vielleicht solltest Du Dich rechtlich zu dieser Sache vor Ort beraten lassen. Z.B. durch eine Arbeitsloseninitiative.
Ich werde das juristisch klären, weil dort eine selektive Datenschutz Verletzung vorliegt. Es wurden Daten direkt zum Träger weitergegeben, ich hab nichts unterschriebene. Ich hab keine EGV unterschrieben und Sachbearbeiter ihren Job inkompetent ausführen.
Ich würde vermuten, daß Du derzeit formaljuristisch nicht telnehmen mußt. Aber Theorie und Praxis ...
Ich werde das juristisch klären
Das halte ich für eine sehr gute Idee.
Das wird schwierig bis unmöglich, bis zur normalen Vollzeit darf man dich auslasten...
Wie soll ich den den Pflichten von meinem Sohn nachkommen, man hat ja in Deutschland freie Arbeitswahl?. Und laut Google hat die Maßnahme bis 16 Uhr auf. Und bin sozialversichert beschäftigt ,durch die Doppellast gefährde ich die Leistungen bei der arbeit.
" man hat ja in Deutschland freie Arbeitswahl?" Wenn du keine sozialen Gelder dazu verdienst steht dir das frei ja. Es steht dir frei deine Bedenken vorzutragen, ich sage nur dass die Chancen sehr gering sind dass du diese Maßnahme nicht durchführen musst. Alternativ kannst du auch auf die Aufstockung verzichten, die Maßnahme nicht machen aber extra Stunden arbeiten um das finanzielle Loch zu stopfen
Würde ich ja, aber mehr Stunden als jetzt kann ich leider nicht bekommen. Und ohne Aufstockung kann ich die Wohnung nicht finanzieren. Dann werde ich den Job aufgeben müssen und wie Vollzeit ALG 2 Menschen, die sich nicht Mal Bemühen Arbeit zu Finden, den gelben Schein vorlegen.
Aufstocker = nein
Die Maßnahme soll bezwecken, das ich von Teilzeit auf einen Vollzeit Job wechseln soll. Also Bewerbertraining, aber das Jobcenter bzw . die Träger, haben die mir geholfen den teilzeitjob zu finden ? Nein. Ich habe mich alleine beworben. Und das ist eine Doppellast. Ich bin sozialversichert, dort wo ich arbeite.