Wie lange Auto unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum abstellen?
Hallo zusammen, ich bräuchte mal die wissenden Köpfe unter euch. Mein Vater ist Anfang des Jahres ganz plötzlich verstorben & meine Mutter ist nun alleine (in Nordbayern). Ich möchte sie natürlich dementsprechend ein bisschen unterstützen und sie öfter besuchen kommen. Allerdings wohne ich 500km entfernt & würde daher mit dem Zug zu ihr fahren (ein Umzug kommt für mich nicht in Frage, da ich meinen Wahlort sehr liebe und solange sie noch gesund ist, bleibe ich auch hier). Der nächste Bahnhof von ihr ist jedoch 10km entfernt, sie hat keinen Führerschein und es fahren keine Öffis dahin. Ich überlege mir deshalb ein sehr günstiges Auto anzuschaffen und es in der Nähe vom Bahnhof abzustellen. Allerdings kann es sein, dass das Auto dann auch mal 2 Monate stehen bleiben wird. Jetzt die Frage an euch: kann ich das Auto im öffentlichen Raum einfach mal 2 Monate ohne Aufsicht abstellen ohne Angst zu haben, dass ich Strafgeld bezahlen muss oder das Auto abgeschleppt wird? Danke schon mal vorab an alle sinnvollen Antworten.
Wäre es nicht einfacher und billiger ein Taxi für die 2× 10 km zu nehmen?
Leider nicht, da es ja nicht nur um die Fahrten zwischen Bahnhof & Wohnung geht, sondern die ganze Lebensorganisation drum rum auch noch anfällt.
8 Antworten
Ein zugelassenes Auto darf beliebig lange da stehen wenn dort kein Parkverbot ist. Allerdings kann es nach einer Vorlaufzeit, von in der Regel 3 Tagen, abgeschleppt werden, wenn z.B. eine einzurichtende Baustelle ein Parkverbot begründet. Ratsam ist es daher nicht, sein Fahrzeug längere Zeit unbeaufsichtigt abzustellen.
Kannst Du grundsätzlich machen. Das einzige was passieren könnte ist, dass in der Zwischenzeit ein kurzfristiges Parkverbot aufgestellt wird und Deine Karre dann eben abgeschleppt wird.
das Generelle wurde schon angesprochen, ansonsten hät ich dann noch für Dich
Mögliche Standschäden am Auto und wie sie vermieden werden (autoteile-markt.de)
Das kannst du nicht, weil sich irgendjemand beschweren wird. Davon ab bekommst du es ja auch nicht mit, wenn es kaputt ist und etwas ausläuft oder rund um den "Parkplatz" gesperrt wird und alle Autos weg müssen.
Da kann sich beschweren wer will, Folgen wird das keine haben.
In Deutschland sind die diesbezüglichen gesetzlichen Regeln etwas, äh, speziell, zumindest aus Sicht eines Österreichers.
Du darfst in Deutschland ein Auto grundsätzlich ohne zeitlicher Begrenzung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, auf der das Parken erlaubt ist, abstellen. Sollte aber aus irgendeinem Grund in der Zwischenzeit dort ein Parkverbot aufgestellt werden (z.B. wegen Bauarbeiten, Straßenreinigung, etc.), dürfen sie dein Auto nach 3 Tagen auf deine Kosten abschleppen.
Das Risiko, dass das genau dort passiert wo dein Auto steht, ist zwar gering, aber es ist eben nicht ausgeschlossen.
Und was ist an diesen Regeln "speziell"?
Ist doch logisch, dass man mit der Einrichtung einer Baustelle, für die vermutlich schon ein halbes Jahr im Voraus eine Baufirma beauftragt wurde, dann nicht erstmal eine beliebige Zeit abwarten kann wann denn jedes geparkte Auto weggefahren ist.
Die Diskussion gabs hier schon ein paar Mal :-)
Bei uns in Österreich darf ein Auto in so einem Fall natürlich ebenfalls abgeschleppt werden, die Frist beträgt dabei sogar nur 24 Stunden und nicht 3 Tage wie in Deutschland.
Entscheidender Unterschied ist, dass in Österreich die Kosten für die Abschleppung und Verwahrung des Fahrzeuges derjenige zu tragen hat, der diese Abschleppung veranlasst, und nicht der Autobesitzer, der sein Fahrzeug vor Aufstellung des Halteverbotes vorschriftsgemäß geparkt und nichts falsch gemacht hat. Zu diesem Zweck erstellt die Polizei bei Aufstellung eines Halteverbotes immer eine Liste mit den zu diesem Zeitpunkt dort parkenden Fahrzeugen, diese dürfen dann nicht bestraft bzw. mit den Abschleppkosten belastet werden.
Wer in Deutschland über keinen Privatgrund verfügt und gezwungen ist, sein Fahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz zu parken, läuft immer Gefahr, völlig unverschuldet zur Kasse gebeten zu werden, sei es weil er auf Urlaub fährt, im Krankenhaus liegt oder was auch immer. Man wird sozusagen nachträglich für etwas bestraft, das zu dem Zeitpunkt, als man es getan hat, erlaubt war. Das ist mit meinem persönlichen Rechtsempfinden unvereinbar.
Über was?