Wie lange Auto unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum abstellen?

Spikeman197  24.03.2024, 13:42

Wäre es nicht einfacher und billiger ein Taxi für die 2× 10 km zu nehmen?

Lalola2 
Beitragsersteller
 24.03.2024, 13:49

Leider nicht, da es ja nicht nur um die Fahrten zwischen Bahnhof & Wohnung geht, sondern die ganze Lebensorganisation drum rum auch noch anfällt.

8 Antworten

Ein zugelassenes Auto darf beliebig lange da stehen wenn dort kein Parkverbot ist. Allerdings kann es nach einer Vorlaufzeit, von in der Regel 3 Tagen, abgeschleppt werden, wenn z.B. eine einzurichtende Baustelle ein Parkverbot begründet. Ratsam ist es daher nicht, sein Fahrzeug längere Zeit unbeaufsichtigt abzustellen.

Kannst Du grundsätzlich machen. Das einzige was passieren könnte ist, dass in der Zwischenzeit ein kurzfristiges Parkverbot aufgestellt wird und Deine Karre dann eben abgeschleppt wird.

Das kannst du nicht, weil sich irgendjemand beschweren wird. Davon ab bekommst du es ja auch nicht mit, wenn es kaputt ist und etwas ausläuft oder rund um den "Parkplatz" gesperrt wird und alle Autos weg müssen.


In Deutschland sind die diesbezüglichen gesetzlichen Regeln etwas, äh, speziell, zumindest aus Sicht eines Österreichers.

Du darfst in Deutschland ein Auto grundsätzlich ohne zeitlicher Begrenzung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, auf der das Parken erlaubt ist, abstellen. Sollte aber aus irgendeinem Grund in der Zwischenzeit dort ein Parkverbot aufgestellt werden (z.B. wegen Bauarbeiten, Straßenreinigung, etc.), dürfen sie dein Auto nach 3 Tagen auf deine Kosten abschleppen.

Das Risiko, dass das genau dort passiert wo dein Auto steht, ist zwar gering, aber es ist eben nicht ausgeschlossen.


RedPanther  24.03.2024, 16:04

Und was ist an diesen Regeln "speziell"?

Ist doch logisch, dass man mit der Einrichtung einer Baustelle, für die vermutlich schon ein halbes Jahr im Voraus eine Baufirma beauftragt wurde, dann nicht erstmal eine beliebige Zeit abwarten kann wann denn jedes geparkte Auto weggefahren ist.

daedag  24.03.2024, 16:40
@RedPanther

Die Diskussion gabs hier schon ein paar Mal :-)
Bei uns in Österreich darf ein Auto in so einem Fall natürlich ebenfalls abgeschleppt werden, die Frist beträgt dabei sogar nur 24 Stunden und nicht 3 Tage wie in Deutschland.

Entscheidender Unterschied ist, dass in Österreich die Kosten für die Abschleppung und Verwahrung des Fahrzeuges derjenige zu tragen hat, der diese Abschleppung veranlasst, und nicht der Autobesitzer, der sein Fahrzeug vor Aufstellung des Halteverbotes vorschriftsgemäß geparkt und nichts falsch gemacht hat. Zu diesem Zweck erstellt die Polizei bei Aufstellung eines Halteverbotes immer eine Liste mit den zu diesem Zeitpunkt dort parkenden Fahrzeugen, diese dürfen dann nicht bestraft bzw. mit den Abschleppkosten belastet werden.

Wer in Deutschland über keinen Privatgrund verfügt und gezwungen ist, sein Fahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz zu parken, läuft immer Gefahr, völlig unverschuldet zur Kasse gebeten zu werden, sei es weil er auf Urlaub fährt, im Krankenhaus liegt oder was auch immer. Man wird sozusagen nachträglich für etwas bestraft, das zu dem Zeitpunkt, als man es getan hat, erlaubt war. Das ist mit meinem persönlichen Rechtsempfinden unvereinbar.