Wie lang darf der Lehrer mein Handy behalten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Schulgesetze der Bundesländer machen hier unterschiedliche Vorgaben: Manche sehen eine „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“ ausdrücklich im Katalog der erlaubten „Erziehungsmaßnahmen“ vor, andere machen nur sehr allgemeine Vorgaben und erlauben es den Schulen, besondere Regelungen dafür aufzustellen. Hier hängt es dann davon ab, was die jeweilige Schulordnung vorsieht.

Für Streit sorgen dabei besonders die konkreten Modalitäten: Wie lange darf die Schule das Handy einbehalten, an wen ist es zurückzugeben? Gibt es keine konkrete Regelung, lässt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zumindest ableiten, dass die Schule das Handy normalerweise dann zurückgeben muss, wenn es definitiv nicht mehr stört und damit der Anlass für das Einziehen entfallen ist. Längeres Einbehalten hätte dann den Charakter einer Strafmaßnahme, zu der eine Schule nur unter klar definierten Bedingungen befugt ist.

Das Land Hessen hat das in einem Erlass so ausgelegt, dass weggenommene Gegenstände in der Regel am Ende des Unterrichtstages zurückgegeben werden müssen. Das Land Bayern wiederum hat zwar festgelegt, dass ein Handy „vorübergehend einbehalten“ werden darf, aber nicht, wie lange „vorübergehend“ ist. Das liege im Ermessen des Lehrers. Manche Juristen sind auch der Ansicht, dass Aufbewahrungsfristen generell unzulässig sind und das Handy einem Schüler persönlich zurückgegeben werden muss – im Unterschied etwa zu gefährlichen Gegenständen wie Messern, die häufig nur an die Eltern zurückgegeben werden. Andere Juristen dagegen sehen hier keine Probleme und erst eine Wegnahme „für Monate“ oder mehr als eindeutig ungerechtfertigt an. Ein klares Meinungsbild ist auch hier nicht auszumachen, was wohl auch der unterschiedlichen Handhabung an den Schulen entspricht. Wenn ein Schüler das Handy nicht aushändigen will, kann die Schule etwa den Schüler vom Unterricht ausschließen oder eine Mitteilung an die Eltern erwägen.

Was is wenn ich jtz z.b. meine eltern anrufen muss oder mir passiert ergendetwas darf ich dann die schule anzeigen?

  1. Diese Fragen hättest du dir vorher stellen sollen. 
  2. Zig Generationen sind vor dir ohne Handy zur Schule gegangen und haben überlebt.

Was is wenn ich jtz z.b. meine eltern anrufen muss

Dann gehst du ins Sekretariat. Von dort kannst du in Notfällen telefonieren.

GadolfGadolf 
Fragesteller
 24.01.2016, 22:28

du weißt nicht wie ich es meine mit eltern anrufen ich meinte bei notfällen oder so

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GadolfGadolf 
Fragesteller
 24.01.2016, 22:28

ich bin unterwegs und mir passiert was. so meinte ich das

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KittyCat2909  24.01.2016, 23:14
@GadolfGadolf

Hier eine Antwort, mit der auch du sicher etwas anfangen kannst:

*Auszug

Halten sich die Schüler nicht an die Vorschriften, darf die Schule, also
der Lehrer, zu erzieherischen Maßnahmen greifen. Denn die Mitglieder
des Lehrerkollegiums sind für die Durchsetzung der Schulordnung
zuständig. Klingelt das Handy zum Beispiel in der Französischstunde oder
postet der Schüler während der Physikstunde eine Nachricht in sozialen
Netzwerken, stört das den Unterricht. Dann darf der Lehrer dem Schüler
das Mobiltelefon wegnehmen. Wichtig: Der Lehrer darf das Gerät nur in
Gewahrsam nehmen. Das Handy durchsuchen, um beispielsweise zu
überprüfen, ob der Schüler SMS verschickt hat, ist ihm untersagt. Sonst
verletzt er den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers. Ist der Unterricht
oder der Schultag beendet, kann der Schüler sein Telefon wieder abholen.

Entweder beim Lehrer oder im Sekretariat. Behält die Schule das
Mobiltelefon länger als für die Dauer des Schultages, würde das einen
unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Schülers
darstellen.

*https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/aktuelles/handys-in-der-schule.aspx

Kurzum Ja er/sie darf es einziehen- aber du hast das Recht es spätestens am selben Tag nach Schulende wieder abzuholen- längeres Einbehalten ist nicht erlaubt.

Und nächstes mal lass es lieber aus- so bekommst du auch keinen unnötigen Ärger. ;P

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Messerset  25.01.2016, 08:15
@KittyCat2909

Der zitierte Abschnitt ist nur eine Anwaltsmeinung. Du kennst ja den Spruch. "Zwei Anwälte, drei Meinungen"

Abschließen ist die Frage noch nicht juristisch geklärt.

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Das ist in eurer Schulordnung festgelegt. Dort darf auch drinstehen, dass nur deine Eltern das Handy abholen können oder dass du es beim Direktor abholen musst. Dagegen kannst du gar nichts tun, weil du die Schulordnung am Jahresanfang unterschrieben hast.

Das ist EINDEUTIG in der Schulordnung geregelt.

und ja du darfst die schule anzeigen erstens wegen diebstahl und zweitens wegen fahrkässiger behandlung oder sowas😬
lg maulwurfkichenl

WeinWasser  24.01.2016, 22:36

In der Schulordnung steht ziemlich sicher drin dass das Handy auf dem Gelände auszuschalten ist. Wer sich daran nicht hält, muss auch mit den Konsequenzen leben. Das ist kein Diebstahl sondern normal.

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