Darf der Lehrer mein handy wegschließen?

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Das ist im Schulgesetz des Bundeslandes geregelt. Beispiel Bayern (BayEUG):

Art. 56 Rechte und Pflichten
(5) 1Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Wie lange "vorübergehend" nun dauert ist rechtlich nicht klar geregelt und immer wieder Streitthema.

Bei unter 18jährigen ist die Regelung, dass das Gerät bis zur Abholung durch die Eltern in der Schule verbleibt, wohl leider okay.

Man kann aber ganz einfach etwas machen: An die Regeln halten! Dann wird auch nix einkassiert.

Naja ich denke mal, dass der Lerneffekt nicht groß war, als sie die Geräte nachmittags wieder zurückgegeben hatten.

Daher der Schritt mit den Eltern. Nicht dumm, denn so nervt es das Kind und die Eltern, was letztendlich dazu führt, dass das Kind es unterlässt.

Man sagt ja so schön: Wer nicht hören will muss fühlen. Passt doch, lasst die Handys einstecken.

Ja dürfen sie, siehe Hausordnung

Ja, das darf die Schule so verfügen, aber nur, solange du noch nicht 18 Jahre alt bist.