Wie läuft eine Cyber-Mobbing-Anzeige?

4 Antworten

läuft super! damit verdiene ich auf grund des schmerzensgeldes (durch seelische gewalt) meinen lebensunterhalt, und das alleine durch gute-frage.net!

Ggf. wäre hier eine Beleidigung zu erkennen, die ich aber auch nicht unbedingt sehen würde. Das ist sehr grenzwertig. Eine andere Straftat ist hier nicht ersichtlich. Es ist äußerst wahrscheinlich, daß ein Strafverfahren unter Hinweis auf den Privatklageweg eingestellt werden würde. Ich halte hier eine Anzeige für wenig aussichtsreich. Der Unrechtsgehalt der Tat (wenn es denn überhaupt eine ist) ist nicht hoch genug, als daß es sich lohnen würde, da Zeit und Mühen zu investieren.

Quasselkasper 
Fragesteller
 07.10.2010, 22:28

mein ich ja ich finde das ist kein grund zur anzeige, ich denke auch nicht das sich der Aufand lohnt.

0

na und ob! Das ist Beleidigung laut StGB - und noch dazu gibts auf Antrag laut BGB Schmerzensgeld!

Quasselkasper 
Fragesteller
 07.10.2010, 21:51

bis wie hoch in dem fall ?

0
MrDeephouse  07.10.2010, 21:59
@Quasselkasper

also Grundsätzlich nur so hoch, wie die gegnerische Partei beantragt (sagt uns nämlich die Zivilprozessordnung) ... außerdem müsste der Verlierer die Kosten der Verhandlung tragen...das erstmal nur dazu. Und da kommen schon locker mal 600€ zusammen (incl. Deinem Anwalt, falls Du einen hast) Wieviel jeder für was abrechnet steht im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rvg. Wie hoch dann das Schmerzensgeld ist entscheidet das Gericht! ...In dem Fall vielleicht 500€ (Schmerzensgeld) Und Strafe aus der Strafsache kommt ja auch noch dazu ... könnten aber auch SoZiStunden sein.

0
Dea2010  07.10.2010, 22:04
@Quasselkasper

ist er strafmündig. Er wird verdonnert und zahlen wird er dann, wenn er verdient. Toller Start ins Berufsleben, wennman schon nen vollstreckbaren titel an der backe hat!

Und bevor du auf falsche Gedanken kommst: Geldstrafen werden von eienr Privat-Inso NICHT erfasst, sprich, nicht erlassen.

0
MrDeephouse  07.10.2010, 22:05
@Quasselkasper

Dann biste strafmündig :) und bekommst Stunden aufgebrummt. Muss man alles betrachten - kann dir hier niemand sagen. Aber ab vollendeten 14 Lebensjahr bekommste auf den Sack von Papa Staat.

0
skyfly71  07.10.2010, 22:23
@MrDeephouse

Ich lach mich wech... Jetzt muß man so nen Unsinn nur noch glauben...^^

0

Kann man bei Cybermobbing eine Anzeige gegen unbekannt machen und hilft es mir wirklich weiter?