Wie kommt man aus der Obdachlosigkeit heraus?


14.03.2023, 15:39

Sagen wir noch er ist 19, hat die Hauptschule nach Klasse 9 und möchte nicht in Sachsen-Anhalt mehr leben sondern in Thüringen. Würde dies irgendwie klappen ohne Verwandte?

5 Antworten

Sagen wir noch er ist 19

Dann sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Rauswerfen ist also ohne Weiteres nicht möglich. Es sei denn, die Eltern finanzieren ihrem Sohn eine Unterkunft und stellen seinen Lebensunterhalt finanziell sicher.

Könnte er einen Neuanfang machen indem er z.B. von Zeitz (Sachsen-Anhalt) nach Gera (Thüringen) kommt und sich dort Hilfe sucht oder muss er sich in seiner ursprünglichen Stadt melden? 

Ich verstehe zwar nicht, was einen ausgerechnet nach Gera zieht, aber ohne Job wird das schwierig, denn woher sollen die finanziellen Mittel kommen? Die Eltern sind zwar verpflichtet dir eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, sie müssen dir allerdings keine Unterkunft in Gera zur Verfügung stellen.

Es kommt sehr aufs Alter an. und ob er seine erste ausbildung abgeschlossen hat.

Wenn in Gera ein Verandter oder Freund wartet würde ich eben schauen da irgendwie hinzufahren. und wenn es eben schwarzfahren ist und man am ende die strafe dann zahlt.


Leonhawhee 
Fragesteller
 14.03.2023, 15:32

Auf das Alter? Also ein 20 Jähriger ohne Geld Ausbildung usw. steht schlechter da als ein 35 Jähriger der schon mal "vernünftig" gearbeitet hat...

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Nayes2020  14.03.2023, 15:33
@Leonhawhee

nun weil das alter abhängig ist ob das jugendamt für einen zuständig ist oder nicht. denn nur weil man 18 ist darf man nicht automatisch von den eltern rausgeworfen werden

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Leonhawhee 
Fragesteller
 14.03.2023, 15:35
@Nayes2020

Mit 18 ist man doch volljährig oder nicht oder ab wann kann man rausgeworfen werden?

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Nayes2020  14.03.2023, 16:03
@Leonhawhee

18 reicht da nicht aus. wenn du zb studierst oder mitten in deiner ausbildung steckst sind deine eltern weiterhin unterhaltspflichtig.

darum meinte ich ja es kommt darauf an

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Hallo beim Sozialamt (Jugendamt müsste auch noch gehen) melden oder bei der Abo wo man harzt 4 bekommt oder jetzt Bürgergeld

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt sehr stark auf das Alter des Jungen an, und ob er bereits ein Studium/eine Ausbildung hat. Und nur durch die Informationen die du da gibst, kann man nicht viel zu sagen. Rechtlich ist das nämlich gar nicht so einfach, das Kind "einfach so" rauszuschmeißen.

Ich würde versuchen bei einem Freund oder bei der Familie unterzukommen, dort nach einem Job suchen und dann mit der Wohnungssuche starten. Oder beim Amt melden und einen Antrag auf Wohngeld und Arbeitslosengeld stellen. Wichtig ist nur erstmal, dass er irgendwo unterkommt. Vielleicht kann die Bahnhofsmission da helfen. Es gibt definitiv Anlaufstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Frage wäre, ob die Eltern ihren Sohn überhaupt rauswerfen können. So einfach ist das nämlich auch nicht - kommt eben auf die Umstände an.

Obdachlos zu werden ist schwierig, sehr schwierig und hat meistens Eigenverschulden dabei. Das Amt kann einem eine Wohnung / Wohngeld bezahlen, genauso wie Sozialgeld bzw. Alg 2.

Wenn man schon obdachlos ist, - es gibt genug Anlaufstellen, von Caritas bis zur Bahnhofsmission, etc. Es kommt auch an, wo die Person gemeldet ist, das macht es dann doch einfacher, wenn er in derselben Stadt bleibt.