Wie kann man mathematische Beweise patentieren?

3 Antworten

Hallo Anonym2024,

hier ein Auszug aus dem Patentgesetz

§ 1 

(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

(2) [..]

(3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:

1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;

[...]

Das patentieren von mathematischen Beweisen ist somit grundsätzlich nicht möglich.

Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz

§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2.Werke der Musik;

3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Mathematische Beweise fallen i.d.R. auch nicht unter diese Aufzählung, somit besteht auch kein Anspruch aus dem Urheberrechtsgesetz.

Garnicht...

Du kannst ein Urheberrecht an einen mathematischen Beweis haben. Ein Patent kannst du darauf nicht anmelden.

Patentieren kann man die nicht. Wozu auch?

Du kannst sie veröffentlichen in wissenschaftlichen Magazinen und damit zeigen, dass Du der Urheber bist.