Wie kann man mahngebühren verweigern wenn man den ersten Brief nicht erhalten hat?

2 Antworten

Einfach die Mahngebühr nicht bezahlen. Es liegt grundsätzlich im Risiko des Absenders (allerdings nur im gewerblichen Bereich, bei privaten Geschäften ist das komplizierter), wenn eine Rechnung nicht ankommt - aber ohne Rechnung entsteht keine Fälligkeit, mithin kein Verzug und damit auch kein Verzugsschaden (in diesem Fall Mahngebühr).

Uns allen passiert das oder ist passiert, dass wir was verschwitzt haben und dann irgendwas kam mit von wegen Mahngebühren.

Ich habe noch niemals diese Mahngebühren beachtet oder bezahlt und hab noch niemals irgendwas hinterher nach bekommen von wegen hey, die Gebühren auch noch.

Also, einfach Mahngebühren nicht zahlen und warten, ob was kommt.