Wie kann man aus dem öffentlichrechtlichen Rundfunk austreten?
Die bringen fast nur noch Corona, Hitler und alte Ägypter.
Ich zahle keine Kirchensteuer, obwohl ich in der Kirche bin. "Rundfunkbeitrag", also eine Art Steuer, muss ich aber trotzdem zahlen, obwohl ich gar kein Mitglied bin beim Rundfunk.
5 Antworten
Wie kann man aus dem öffentlichrechtlichen Rundfunk austreten?
Gar nicht.
Außer Du fällst unter die Grenze um Beiträge zahlen zu müssen (dann kannst Du Dich befreien lassen) oder Du wanderst aus. Aber als Normalbürger mit Einkommen und mit eigenem Haushalt hast Du die Wahl nicht, das ist nicht "freiwillig". Er muss pro Haushalt bezahlt werden.
Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird von allen Bürgern des Landes gemeinsam über die Rundfunkabgabe (ehemals GEZ) finanziert, damit er unabhängig vom Staat ist und damit im schlimmsten Fall nicht zum Propagandasender der jeweiligen Regierung werden kann.
Das ist eine der Folgen aus dem Dritten Reich, in dem die Naziherrschaft den Rundfunk in Deutschland kontrolliert und für ihre Propagandazwecke missbraucht hat. Und das sollte sich nicht wiederholen dürfen, darum die Schaffung des unabhängigen, öffentlichen (= durch die Öffentlichkeit finanzierten) Rundfunks.
Also "nur" Mainstream-Propaganda.
Wie Du persönlich den Inhalt der jeweiligen ÖR-Rundfunkanstalten einschätzt bzw. wertest war ja nicht Teil Deiner Frage und somit auch nicht Teil meiner Antwort.
Und auch ob einem persönlich die Höhe der Rundfunkabgabe angemessen erscheint war nicht Inhalt der Frage oder meiner Antwort.
Das sind wieder zwei andere Fragen. Die kannst Du gerne gesondert hier stellen.
Oder Du liest Dir die betreffenden Fragen durch, die bereits in der Vergangenheit dazu gestellt wurden, z.B. die Folgende: https://www.gutefrage.net/frage/warum-ist-der-rundfunkbeitrag-ein-solches-reizthema#answer-354891309
Oder all die Anderen, die Du mit der Suche (Lupe oben rechts auf der Webseite) finden kannst:
- Suche nach GEZ
- Suche nach Rundfunkgebühr
Man kann nicht 'austreten'. Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländer erhoben, der Gesetzeskraft hat.
Gar nicht ... Du hast keine Chance, der Rundfunksteuer ähm Rundfunkgebühr zu entkommen.
Du kannst versuchen, Dich befreien zu lassen. Das funktioniert wenn man z.B. einen bestimmten Grad der Behinderung hat, und auch eine entsprechende Hör-/Sehbehinderung vorweisen kann.
Wenn man neben einem Erstwohnsiitz einen Zweitwohnsitz beziehen muss (z.b. aus beruflichen Gründen) kann man sich ebenso befreien lassen.
Aber "austreten" kann man dort nicht - weil man gar kein Mitglied ist.
Indem du in eine Wohnung ziehst, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben, d.h. es reicht, wenn eine zum Haushalt gehörende Person den Rundfunkbeitrag zahlt.
Du kannst da nicht "austreten"!
Ist aber billiger.
Wenn du sehr wenig verdienst.
8 bzw. 9% von der Lohn-/Einkommensteuer sind bei den meisten Leuten mehr als die rund 220 €, die der Rundfunkbeitrag jährlich kostet.
Also "nur" Mainstream-Propaganda.