Wie kann ich mich gegen Zettel an der Windschutzscheibe wehren?

10 Antworten

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Lass ihm doch auch mal einen Zettel zukommen, allerdings einen, auf dem steht, dass Du um einen offiziellen, schriftlichen Nachweis bittest, anhand dessen er die Rechtmäßigkeit seiner Behauptungen / Forderungen beweisen kann, da selbst der Grundstückseigentümer, wie er Euch mitteilte, das vorhandensein eines solchen Sondernutzungsrechts bestreitet.

Gib als Kontakt-Adresse am besten die von Deinem Arbeitsplatz an, natürlich incl. Deinem Namen, damit Du auch nichts verpasst.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Hallo Wolffie

Habe deine Frage erst jetzt gelesen.

Grundsätzlich ist es Sache des Besitzers, sich gegen solche Belästigungen zu wehren. Der Grundbesitzer kann also diesem Nachbarn 1. verbieten seinen Grund und Boden zu betreten und 2. mit einer Besitzstörungsklage drohen, wenn der Nachbar trotzdem den Parkplatz betritt um z. B. solche Zettel an deinem Auto anzubringen. 3. Kann der Besitzer vom Nachbar verlangen, dass dieser ein Unterlassungsformular unterschreibt. Im Fall der Weiterführung der Belästigung und Besitzstörung kann der Besitzer eine empfindliche Strafe und die Übernahme aller Kosten inkl. Rechtsanwalt androhen und rechtlich auch durchsetzen.

Besonders praktisch ist in diesem Fall, dass der Nachbar sogar mit den Zetteln den Beweis erbringt, dass er unrechtmässig auf den Parkplatz ging und auch unrechtmässig seine Aktionen durchzieht.

Du musst keinen "Streit vom Zaun" brechen, das macht ja der Nachbar. Jedoch braucht es eine eindeutige Reaktion, indem der Besitzer dem Störer klar und eindeutig den Tarif bekannt gibt, falls er seine Aktionen nicht unterlässt.

Also mit dem Besitzer reden und ein dementsprechendes Schreiben an den Nachbar verfassen. Er ist damit informiert, dass der Parkplatz nicht zu seinem "Reich" gehört und er diesen nicht mehr betreten darf ohne entsprechende Konsequenzen einer anzeige. Sollte das nicht helfen, beim nächsten Vorfall die Beweise sichern und alles dem Rechtsanwalt übergeben.

Siehe Beispiel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/besitzstoerung_078133.html

https://autorevue.at/ratgeber/besitzstoerungsklage-privatparkplatz

https://autorevue.at/ratgeber/besitzstoerungsklage-privatparkplatz

Als Besitzstörung kann man sogar Werbeflyer im Briefkasten oder am Auto einklagen.

In Ö oder D gibt es sogar Grundbesitzer, die schon alleine beim irrtümlichen Befahren ohne zu Parken oder bei einem Notfall eine Mega-Rechnung gesetzlich durchsetzen!

https://www.heute.at/s/im-einsatz-360-euro-park-strafe-fuer-sanitaeter-in-wien-100153237

Schönen Gruss und viel Erfolg. mary

Ignorieren und dabei Lächeln. Strafrechtlich ist das nix.

Es ist manchmal echt interessant zu sehen, was einige Leute für ein Rechtsverständnis haben (bezogen auf den Hausbewohner).

Du sagtest, dass deine Chefin und Kollegen schon versucht haben mit ihm zu sprechen. Wie sieht es mit dem Eigentümer des Parkplatzes aus? Besteht die Möglichkeit, dass deine Chefin einmal Rücksprache mit dem Werkstattbetreiber hält, den Sachverhalt schildert und dieser als Grundstückseigentümer mit dem Herrn redet?

Rein rechtlich ist das erstmal nichts für die Polizei. Zettel per Klebestreifen an die Windschutzscheibe oder sonst wo hin zu kleben reicht i. d. R. noch nicht für eine Sachbeschädigung, auch wenn es verständlicherweise super nervig ist.

Wolffie 
Fragesteller
 03.05.2021, 16:46

Die Eigentumsverhältnisse sind wie gesagt ganz klar geregelt. Ja es gab schon mehrere Gespräche und dieser Herr ist mit dem Werkstattinhaber auch schon lange im Klinsch, auch wegen anderer Sachen. Ist wohl einfach ein Querulant. Interessant ist ja auch, dass der Mann außer Briefe schreiben nichts weiter macht seit Jahren, das lässt schon vermuten, dass er im Unrecht ist.

Vielleicht schreib ich ihm mal einen Brief mit Verweis und Kontaktdaten des zuständigen Ordnungsamtes... Falls es denn eine rechtliche Grundlage für seine Annahme gäbe.

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""""Die Rückstände konnte ich natürlich nicht direkt wegputzen und auch zuhause war es nicht mal eben weggewischt.""""

Beim nächsten mal nicht nachhause fahren, sondern direkt zur Polizei und Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.
Und dann auch gleich der Polizei mal den ganzen Sachverhalt erzählen.