Behindertenparkplatz oder nicht?

4 Antworten

Der hat aber weder Ausweis noch Aufkleber oder sonstiges, was ihn als behindert ausweisen würde am/im Auto, wenn er dort steht.
  • Das kann Dich ja nur interessieren, wenn Du ihn anzeigen willst.
  • Der Parkplatz steht Dir ja nicht zur Verfügung
  • Bei einer polizeilichen Kontrolle muss er ggf. mit Ärger rechnen, weil er sich nicht als Berechtigter durch einen entsprechenden Ausweise hinter der Windschutzscheibe ausgewiesen hat.
Gilt das Schild nun für eine Fläche oder für beide?

Nein, nur für den einen Platz


Kruemel589 
Fragesteller
 10.09.2021, 22:28
Das kann Dich ja nur interessieren, wenn Du ihn anzeigen willst.

Das interessiert mich nur insofern, als dass er mir (und zwar NUR mir, Aufkleber aufs Auto patscht), wenn ich dort parke.

Anzeigen will ich ihn nicht, denn

Nein, nur für den einen Platz

das bestätigt meine Vermutung.

Ich hab eben nur vorher mal in die Autos gelinst, die dort sonst so standen um der Sache auf den Grund zu gehen.

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kanimambo  11.09.2021, 07:13
@Kruemel589

du brauchst ihn auch nicht gleich anzeigen, kannst aber dem Ordnungsamt eine Mail schreiben und schildern, dass es dort Unklarheiten gibt.

übrigens, wenn 1 Ausweis-Nr auf dem Schild steht, ist er für 1 Fahrzeug. Gäbe es 2 Mieter oder 2 Fahrzeuge in einer Fam mit mehreren Berechtigten, bräuchte es 2 Ausweise und damit 2 Nummern auf dem Schild.

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Hallihallo

Kommt mir irgendwie bekannt vor die Gegend 🤔.... So einen Behindertenparkplatz kann man bei der Stadt beantragen. Man bekommt dann einen Parkplatz zugewiesen. Der gilt dann nur für den, der ihn beantragt hat. Für die Person mit der entsprechenden Behindertenausweisnummer. Alles andere sind öffentliche Parkplätze. Der jenige mit der A-Klasse hat keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Man darf auch keinen öffentlichen Parkplatz dauerhaft belegen. Laß ihn labern. Solange Du dem Behinderten den Parkplatz nicht wegnimmst ist alles OK.


kanimambo  11.09.2021, 07:23
Der jenige mit der A-Klasse hat keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz.

Ist "die A-Klasse" für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen (Kennzeichen mit entsprechendem Stempel), darf sie auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten.

Was der Ausweis-Inhaber nicht darf, ist, jemand anderen (zB. einem anderen befreundeten Behinderten) diesen ausgewiesenen Platz zu überlassen. Sieht jedoch eine Politesse hinter der Scheibe einen Behinderten-Ausweis, wird sie tendenziell ein Auge zudrücken

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TheoPhysi  11.09.2021, 07:44
@kanimambo

Sry... Ich meinte das der keinen öffentlichen Parkplatz für sich allein beanspruchen kann.

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TheoPhysi  11.09.2021, 07:58

KORRIGIERE : Der jenige mit der A-Klasse hat keinen "PERSÖNLICHEN /ALLEINIGEN" Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Man darf auch keinen

Puh... Nochmal die Kurve gekriegt..

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Nur die Fläche, die extra mit dem Behinderten-Parkplatzschild ausgewiesen ist, ist auch eine. Dahinter, bzw. davor ist normaler Parkplatz, wie man an dem Schild sieht.

eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder ein Halteverbot (ohne Zusatzschild) gilt immer ab dem Schild in Fahrtrichtung. So ist es auch mit einem Parkplatz. Das eine Parkfeld, was nach dem Schild kommt, ist für jenes Fahrzeug mit dem Behinderten-Ausweis reserviert. Meist wird das Schild auch direkt daneben platziert. Würde auf dem Schild 2x stehen (häufig bei Einkaufszentren zu sehen), wären es eben 2 reservierte Parkplätze, wobei dann eindeutig erkennbar ist, welche gemeint sind.

das zweite Schild weisst nun noch die Pfeile (rechts/links) auf, was heisst, dass vor und nach dem Schild Parkflächen sind, mit Parken anteilig auf dem Fussweg. Sie müssen nicht zwingend abgegrenzt sein (sonst würde stehen "nur auf markierten Flächen")