Wie kann ich einen anonymen Tipp bei der Polizei abgeben?
Angenommen wir haben einen 40 jährigen im Chat kennengelernt und uns als 14 Jährige ausgegeben. Derjenige hat uns auf ein Sextreffen eingeladen.
Wir haben einen screenshot von betreffender convo und Online Profile von ihm. Ist das eine Anzeige wert/möglich? Wo würden wir das machen müssen?
5 Antworten
Ihr könnt ja mal eure Örtliche Polizeidienststelle anmailen/anrufen (aber nicht über Notruf!)
Anzeigen wegen was genau? Grundlegend ist ihm sex mit einer 14 jährigen Person nicht verboten, solange kein Entgelt geboten wird, keine Zwangslage vorliegt und nicht die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Was willst du anzeigen? Ihr habt euch doch aus freien Stücken mit ihm verabredet, also liegen kein Mißbrauch und kein Zwang vor.
Wenn ihr schon Jemanden reinlegen wollt, informiert euch erstmal über die Gesetzeslage. Was hat euch daran gehindert, euch als 13-Jährige auszugeben? Dann wäre eine Anzeige möglich. Vorrausgesetzt, der Mann hätte sich auch dann mit euch treffen wollen.
Unklar ist mir allerdings, ob alleine der Wille zu einem illegalen Treffen strafbar ist. Schließlich hätte sich der Mann ja nicht mit 13-Jährigen treffen können, weil ich, so vermute ich, älter seid.
Ist der fiktive Versuch (da es die zu treffende Person gar nicht gibt) auch strafbar?
Hi :) Ja, auch das ist strafbar. Man könnte jetzt vielleicht darüber streiten, ob es die Person sehr wohl gibt und nur das Alter nicht stimmt oder ob es diese "Person dieses Alters" gar nicht gibt. Aber in beiden Fällen stellt sich der Täter Umstände vor, bei deren Vorliegen eine Straftat begangen würde. Es wäre zum Beispiel auch ein strafbarer versuchter Totschlag, wenn man auf einen Hund schießt (den muss man dafür auch gar nicht treffen) und diesen für einen Menschen hält.
Geh einfach zur nächsten Polizeidienststelle, da kannst du Anzeige erstatten!
...kannst bei jeder Polizeidienststelle melden. Bin jedoch der Meinung, dass das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit fallen gelassen wird.
Was du in Absatz drei beschreibst, wäre, dein Gedanke da ist richtig, dann ein sogenannter "untauglicher Versuch", der grundsätzlich ebenfalls strafbar ist (also bei den Taten, bei denen auch generell der Versuch strafbar ist).