Wie kann ich den die Fruchtziehung definieren?
Wie kann ich den die Fruchtziehung im Zusammenhang mit dem Pachtvertag beim Vortrag definieren?
Ich habe zwar in Wikipedia nachgelesen, aber keine Ahnung wie ich es machen soll
Danke im voraus
4 Antworten
Die "Früchte" sind eventuell anfallender Gewinn. Mal am Beispiel eines Obstgartens verdeutlicht:
Pacht: Die Früchte der Bäume gehören dem Pächter.
Miete: Die Früchte gehören dem Vermieter.
DIe "Früchte" stammen aus den lateinischen Begriffen der Eigentumsrechte (engl. "property rights"): Usus, usus fructus, abusus.
Du erzielst Erträge aus einem gepachteten Gut (Gaststätte). Aus einem gemieteten Gut darfst du nichts weiter dran verdienen (Wohnung).
Steht so definiert im BGB §99
<a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__99.html" target="_blank">http://bundesrecht.juris.de/bgb/\_\_99.html</a>
Lies auch mal hier:
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Frucht_" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Frucht\_</a>(Recht)
Eigennutzung des Ertrages! evlt. mit Mengenangabe, du schreibst zu wenig, wer wie wo pachtet, wäre besser
Fruchtgenuss ist die vertraglich geregelte Erlaubnis, die Erträge des gepachteten Objekts zu nutzen.
Wieso nennt man es dann Fruchtziehung, weisst du es zufällig?