Wie kann ich als Mieter nachweisen, daß ich nicht geheizt habe?

7 Antworten

Die Geräte an den Heizkörpern messen normalerweise sehr genau.

Sie haben zwei Sensoren. Einer am Heizkörper direkt und einer zur Raumseite.

Besteht eine größere Temperaturdifferenz zwischen dem Raumsensor und dem HK-Sensor, wird gemessen. Insofern könnte der Vermieter recht haben, aber nicht indem das Ventil anspringt.

Mal angenommen, Raumtemperatur 20 °C über längere Zeit aufgrund der hohen Außentemperatur: Das bedeutet, dass auch die Heizkörperoberfläche, bzw. das stehende Wasser im Heizkörper diese Temperatur annimmt.

Wenn man nun zum Lüften das Fenster ganz aufmacht, kommt kühle Luft in den Raum und kühlt in kurzer Zeit die Raumluft auf 17 °C oder weniger ab, während das Wasser in den Heizkörpern nicht so schnell runterkühlt. Es entsteht eine Temperaturdifferenz, die möglicherweise dazu führt, dass nun das Gerät eine Wärmeabgabe durch den Heizkörper erfasst, weil dieser nun deutlich wärmer ist, als die Umgebungsluft.

Da das aber bei jedem im Haus so passiert, der zwischendurch mal lüftet und die gemessenen Werte am Ende nur zu einer Anteilsberechnung führen, wird man das jedoch kaum in der Rechnung bemerken.

Um das genau zu erfahren, wie das sein kann, ruf am besten mal direkt bei der Techem an.

Gabriele614 
Fragesteller
 25.11.2022, 14:37

Das verstehe ich. Nur wieso ergibt das in der Verbrauchsinfo von Techem allein für 1 warmen Monat schon 318 Einheiten (621 kwh)? Ich bin vollkommen überfragt, wie ich da sparen soll...

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bwhoch2  25.11.2022, 15:59
@Gabriele614

Die 318 Einheiten sind keine 621 kwh. Die gemessenen Einheiten sind nur eine Größe, die am Ende in der Summe aller Räume und eines bestimmten Zeitraums die Berechnungsgrundlage für die anteilige Aufteilung der Heizkosten ergibt.

Wo stehen da 621 kwh?

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Gabriele614 
Fragesteller
 25.11.2022, 16:45
@bwhoch2

Heizung 621 kWh 318 Einheiten 203 kWh

so steht es in der Techem Verbrauchsinfo

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bwhoch2  25.11.2022, 17:09
@Gabriele614

So kann man es bei Techem "Mieterinfo" nachlesen:

Nach Vorgabe der Heizkostenverordnung ist die Angabe der Verbrauchswerte in der Einheit kWh anzugeben. Werden die Verbrauchswerte in Ihrer Wohnung in einer anderen Einheit erfasst, dann werden die Werte in kWh umgerechnet. Die Umrechnung basiert i.d.R. auf der letzten jährlichen Heizkostenabrechnung, die Techem erstellt hat. Der Abrechnung entnehmen wir die Messwerte der Mess- bzw. Erfassungsgeräte und den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in kWh. Aus diesen Werten wird der Umrechnungsfaktor ermittelt. Zusätzlich zeigen wir die Original-Ableseeinheiten in Klammern an.

Das bedeutet, dass die kwh nur ein errechneter Wert sind. Angeblich aus Erfahrungswerten der letzten Jahre, aber da kann viel passiert sein, warum die Berechnung jetzt diesen Wert 621 kwh ergibt und nicht einen korrekten.

Was sollen die 203 kwh sein? Vergleichswert vom Vorjahr? Auch daran sieht man, dass das alles nicht unbedingt so stimmen muss.

Für Dich entscheidend sind die Monatswerte der Einheiten, die Du immer im Vergleich zum gleichen Vorjahresmonat oder zum Vormonat betrachten kannst.

Im letzten Jahr gab es die Verbraucherinfo noch nicht und deswegen schwer zu vergleichen. Lass Dich nicht verrückt machen.

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Gabriele614 
Fragesteller
 26.11.2022, 09:43
@bwhoch2

Okay das macht Sinn, denn die letzte Abrechnung (also für 2021) war extrem hoch (Mieterverein ist schon eingeschaltet und hat "die Hände übern Kopf" geschlagen, wie sie das gesehen haben (Stichwort contracting). Danke!!

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Auch wenn Du nicht geheizt hast entstehen, zumindest in einem Mietshaus, Heizkosten für Deine Wohnung, denn schließlich nutzt Deine Wohnung auch die Wärme, die durch andere anliegende Wohnungen in sie übertragen wird. Heißt, wenn alle Wohnungen um Dich herum gemütliche Temperaturen haben und sich dadurch Deine Wohnung erwärmt, registriert das auch der Heizkostenverteiler und für Dich entstehen Kosten. Außerdem entstehen auch Kosten durch die Heizanlage, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch auf alle Wohnungen nach m³ umgeschlagen werden können.

THOPRO  25.11.2022, 09:14

es gab mal ein fall vor 7 -10 jahren da wurde noch in Röhrchen abgelesen neben dir die wohnung es sehr watm über die unter dir somit brauchst du keine hitzun anmachen der mieter hatte recht bekommen

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Gabriele614 
Fragesteller
 25.11.2022, 09:30

Ja schön wäre es. Ich habe eine DG-Wohnung, ungedämmt ....

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Was kann ich tun?

Die Thermostatventile ganz abdrehen. In einem Mietshaus mit mehreren Parteien braucht man keine Frostschutz-Einstellung. In keinem ungeheizten Raum einer bewohnten Wohnung geht die Temperatur so weit hinunter, dass es friert.

Heutzutage bieten sich smarte Ventile an, da musst du nicht einmal selbst drehen.

Gabriele614 
Fragesteller
 25.11.2022, 08:59

Meinst Du, auf 0 stellen? Das wäre echt ne Idee....

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wiki01  25.11.2022, 09:07
@Gabriele614

Genau. Null ist aus. Da geht auch nichts auf, wenn die Temperatur unter 8°C fallen würde, oder beim Lüften.

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Gabriele614 
Fragesteller
 25.11.2022, 09:10
@wiki01

Super Tip, das wußte ich nicht, danke!!!!

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Ganz einfach. Du trägst die Grundkosten anteilig mit. Das ist vollkommen normal. Daher macht garnicht heizen in einer Mietwohnung kaum sinn. Es hängt auch davon ab, wie der Verteilerschlüssel der Heizkosten ist. 50/50 40/60 etc. Außerdem gehen die Ventile trotzdem auf, wenn es zu kalt ist.

DerBayer80  25.11.2022, 08:36

Für mich hört sich das so an, also ob der Mieter eine Wohnung mit eigenem Zähler hat. Dann spielt der Verteiler keine Rolle.

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CatsEyes  25.11.2022, 08:40
@DerBayer80

Doch, in Mietwohnungen immer. Übrigens bleibt der Heizkostenzähler selbst dann nicht auf Null, wenn gar nicht geheizt wird, der misst im Grunde die Heizkörpertemperatur, damit quasi die Raumtemperatur, kann Beides nicht unterscheiden.

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DerBayer80  25.11.2022, 08:42
@CatsEyes

Nein eben nicht. Du kannst in einer Mietwohnung jeden Heizkörper mit einem eigenen Zähler ausstatten und danach abrechnen. Die Abrechung nach Wohneinheiten erfolgt nur dann wenn kein eigener Zähler vorhanden ist.

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Lord2k14  25.11.2022, 09:20
@DerBayer80

Eine Abrechnung nach Wohneinheiten wäre garnicht zulässig, da verbrauchsabhängig abgerechnet werden MUSS! Nichts desto trotz hat der Vermieter die Möglichkeit einen gewissen Anteil der Kosten auf die Wohnflächen umzulegen. Eben in o.g. Schlüsseln. Dann trägst du, trotz nicht heizens, trotzdem einen gewissen Teil der Kosten. Das macht auch Sinn. Wenn du in einer „Mittelwohnung“ wohnst und nicht heizt, heizen deine Nachbarn quasi für dich mit.

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Lord2k14  25.11.2022, 09:22
@CatsEyes

So ist es. Deswegen hat man sogar Messwerte im Sommer.

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Gabriele614 
Fragesteller
 25.11.2022, 08:40

Ja 50/50 aber der Verbrauch gemäß den Techem-Meßgeräten trage ich ja allein?

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Lord2k14  25.11.2022, 09:22
@Gabriele614

ja, anteilig gemessen an allen Zähler im Haus. Allerdings messen die Zähler auch im Sommer wenn es sehr warm ist. Das geht technisch nicht anders.

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Wenn die HKV auf * stehen, wird beim Lüften noch kein Verbrauch initiirt.

Du solltest regelmäßig (monatlich) den Stand der HKV notieren und den mit den Angaben von Techem vergleichen. Das Sytem kann in der Erfassung durchaus abweichen von dem tatsächlichen Verbrauch.

Gabriele614 
Fragesteller
 26.11.2022, 09:45

Das ist ein guter Tip, wird gleich umgesetzt, danke!!

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