Wie kann ein Netzbetreiber verbotenes tethering feststellen?

2 Antworten

das teilen des Internetzugangs, auch mit der öffentlichkeit ist, so lange damit kein gewinn erwirtschaftet wird, vollends legal. allerdings gibt es da ganz andere rechtliche hürden. betreibst du ein (drahtloses) nezwerk mit der zugangsmöglichkeit zum Internet, bist du auf jeden fall für schäden, die z.b. durch die verbreitung illegaler Inhalte oder Urheberrechtsverletzungen entstehen schadensersatzpflichtig. erst wenn du offenlegen kannst, wer das netzwerk wann genutzt hat, kannst du die schandesforderungen an die betreffende person weiterleiten. deswegen ist z.B. in vielen Hotels, wo das WLAN kostenlos ist, trotzdem eine registierung erforderlich...

lg, Anna

Möglicherweise gibt es schon technische Möglichkeiten das durch Spionieren herauszubekommen. Ob eine solche Bestimmung im Vertrag überhaupt rechtens ist, müsste sicher mal unter die Lupe genommen werden. Dem Provider oder dem Netzinhaber entsteht dadurch in der Regel keinerlei Schaden. Das könnte ich nur anders sehen, wenn jemand für seinen "illegalen" Hotspot Geld nimmt, um so Geschäfte zu machen.