Wie ist die Schweigepflicht bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr?

3 Antworten

Die Feuerwehr unterliegt ebenfalls der "Schweigepflicht".

Sie begründet sich aus:

(mangels Nennung eines Bundeslandes beziehe ich mich hier auf NRW)

-§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen

hier insbesondere (1)1., (2) 1. und 2.

https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

-§37 BeamtStG Verschwiegenheitspflicht

hier insbesondere (1), (3), (4),

https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/37.html

-§12 VOFF NRW Pflichten der Mitgliedschaft

hier insbesondere (3).

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=36824&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=387434

Als Einsatzkraft verpflichtet man sich schriftlich grundsätzlich dazu, sämtlichen Unbeteiligten, insbesondere Presse, Gaffer und Polizei GRUNDSÄTZLICH keine Angaben zu machen und auf die Einsatzleitung/Pressesprecher zu verweisen.

Hinzu kommt noch die Schweigepflicht bezüglich der Teilnahme am Funkverkehr erworbenen Informationen (im Fahrzeug, durch den Einsatzstellenfunk, den Betrieb eines Melders etc).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schau mal in das Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes bzw. damit korrespondierender rechtlicher Regelungen.

Da können so Sachen stehen wie:

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen sowie keine Bildaufnahmen und Bild- und Tonaufzeichnungen weiterzugeben; die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. 

Das Thema Geheimhaltung sollte spätestens in der Sprechfunkausbildung behandelt werden.

Du darfst keine Namen oder Hintergründe nennen, aber dass ein Haus gebrannt und du es gelöscht hast, war ja für jeden von aussen auch erkennbar; ist also kein Geheimnis.