Wie genau und am besten Strom kündigen bei Umzug?
Hallo liebe Community,
wir haben am 13.10.22 einen Mietvertrag zum 01.11.22 unterschrieben.
Durch unseren Vermieter wurde uns einvernehmlich ausnahmsweise eine Kündigungsfrist mit einem Monat eingeräumt. Die Kündigung der bisherigen Wohnung haben wir am 15.10.22 mit Wirkung zum 15.11.22 abgegeben.
Der bisherige Stromlieferant kann an der neuen Adresse nicht liefern.
In den AGB's steht, dass man bei Umzug mit einer Frist von sechs Wochen kündigen kann. Wenn diese morgen per Fax eingeht, ist das der 28.11.2022. (Shell Energy)
Im gleichen Punkt steht auch, dass man den Umzug in der Regel zehn Werktage vor dem Umzug mitteillen muss, damit eine Ab-/Ummeldung ermöglicht werden kann.
Wie ist das jetzt bei den sechs Wochen? Wofür muss zwei Wochen nach dem Umzug noch gezahlt werden, wenn man keinen Strom mehr verbraucht?
Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen, um keine Fehler zu machen.
Vielen Dank schonmal.
2 Antworten
Beim Auszug solltest Du mit dem Vermiter ein Übergabe/Übernahmeprotokoll anfertigen, auf welchem Datum, Zählernummer, Zählerstand festgehalten werden, welches Du dem bisherigen Lieferanten zur Verfügung stellst.
Für den Fall der Energientnahme nach Deinem Auszug tritt dann der Vermieter in diesen Vetrag durch schlüssiges Handeln ein.
Bis zum Vetragsende werden neben Deinem Arbeitspreis der Grundpreis noch zu bezahlen. Das sollte jedoch eine überschaubare Summe sein.
Wenn ihr hier nicht rechtzeitig kündigen könnt, müsst ihr eben für diese Übergangszeit die GRUNDGEBÜHR doppelt zahlen. In EINER Wohnung fallen ja dann keine Verbrauchsgebühren an.
Danke für deine Antwort. Wenn die Grundgebühr im Jahr bei 150,00€ liegt, sind das ja 12,50€ je Monat. Mit mehr hat man da also nicht zu rechnen im besten Fall?