Wie geht die Polizei mit Autismus um wenn der Mensch krank ist?

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Dann wäre es wohl sinnvoll, den Polizisten das zu erklären. Zum Beispiel in Form seines (Schwer)behindertenausweis - Wenn man den denn hat.

Es kommt natürlich auch darauf an, ob der Autist/die Autistin wirklich etwas angestellt hat, was er angestellt hat, usw. Aber auch Autisten müssen sich an geltende Gesetze halten und wenn sie das aufgrund ihres Autismus nicht können - weshalb auch immer - haben sie mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit einen Betreuer.

Wie es bei irgendeiner Krankheit aussieht, weiß ich nicht. Das hängt wohl mit der Art der Krankheit zusammen. Von welcher Krankheit redest du denn nun?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin diagnostizierte Autistin (Keine Selbstdiagnose)👽

Kurama1987 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 08:30

Die Krankheit Autismus..

Zitruseulchen  19.04.2022, 08:41
@Kurama1987

Ne, ne. Autismus ist die Behinderung/neurologische Störung/Entwicklungsstörung.

Keine Krankheit. Wir können nicht alles, was vom Neurotyp abweicht, als "krank" bezeichnen. Anders ≠ krank. Ist ja nicht so wie Krebs etc.

Das wollte ich nur sicherstellen.

Autisten müssen grundsätzlich jede Begegnung mit einem Polizisten per Gebührenbescheid BEZAHLEN! So finanziert sich die PolizeigegendenBürger! Es gibt grundsätzlich keine Rechtsgrundlage und im Prinzip keinen Rechtsbehelf. Legt ein Autist Wiederspruch ein, da er sich somulent nicht entfernen KONNTE, wird ihm/ihr/es nahe gelegt den Wiederspruch bis zu einem schnell nahenden Datum ZURÜCK ZU ZIEHEN, da ansonsten der Wiederspruch KOSTENPFLICHTIG zurück gewiesen wird.

Beispiel: Der Autist soll 2000 € für einen Polizeieinsatz bezahlen. Er legt Wiederspruch ein und zieht diesen nicht zurück. Nun werden ihm/ihr/es 3000 € weg gepfändet.

Grundsätzlich ist jeder Autist, jede Autistin völlig Rechtlos! Da niemand die Polizei kontrolliert (außer sie sich selber) bleibt jeglicher Rechtweg ausgeschlossen!

Hier im Detail:

Zunächst erkläre ich allgemein die Problemlage, dann die spezifischen Umstände zum vorliegenden Bußgeldbescheid dem dann ein zusätzlicher Gebührenbescheid folgte

Es kommt im ÖPNV immer wieder vor (wie bei der Fahrt um die es hier geht) das Fahrgäste auf Aufforderung den einzigen Platz in jedem Stadtbahnwagenteil oder S-Bahn/Zugteil auf dem ein Radfahrer mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, G und H SICHER sitzen kann UND sein Rad (im Fall der Stadtbahnen) SICHER festhalten kann, bzw (im Fall von S-Bahnen, Bussen und Zügen) SICHER verzurren kann, nicht freigeben (oder sich bei den modernen Stadtbahnen vom rechten Klappsitz auf den Linken setzen, was das Problem in keiner Weise löst).

Das führt dann dazu, das ich mein Rad nicht sicher festhalten kann. Das geht nämlich nur, wenn ich entweder auf dem Einzelsitz sitze oder auf dem Klappsitz und DABEI das Rad mit Fuß und Hand sichere, bzw bei S-Bahn, RB, RE, IRE und Bus das Rad per Gurt sichere und dann irgendwo sitzen kann.

Der Weigerung der Fahrgäste auf dem Einzelsitz oder Klappsitz aufzustehen, folgt dann immer, das ich erkläre, das ich mein Rad nicht sicher festhalten kann und der sich weigernde Fahrgast nun verantwortlich ist, wenn es deswegen umfällt. Regelmäßig fällt es kurz später um und das Fahrpersonal macht MICH an, statt den verursachenden Fahrgast, der den Radabstellplatz nicht freigegeben hat. Das hat strukturelle Gründe - Rassismus gegen Radfahrer. Der wird auch daran deutlich, das in den älteren Stadtbahnen NUR ein Kinderwagen abgebildet ist an den 4 Einzelsitzen eines Fahrzeugs und bei Telefonaten mit der SSB sehr deutlich gegen Radfahrer ohne Rechte gesprochen wird.

Wenn ich mein Rad in der Bahn mitnehme, hat dies immer einen Grund. Beispielsweise, wenn ich einen Dienst habe, wo die Einstiegshaltestelle nicht die Ausstiegshaltestelle ist und ich das Rad an einer anderen S-Bahnhaltestelle abschließen muß, zu der ich auf der Rückreise schneller komme, als zur ersten Einstiegshaltestelle oder wenn ich das Rad brauche um von der Endhaltestelle zum Ziel zu kommen oder wenn ich mehr transportieren muß, als zu Fuß mit gesundem Menschenverstand möglich ist, und per Rad einfacher zu bewerkstelligen ist. Oder wenn zu wenig Zeit ist, um direkt per Rad zum Zielort zu fahren.

Ich habe mein Rad nie ohne Grund dabei. Ist es von der Zielhaltestelle weniger wie 200 m zu Fuß, lasse ich mein Rad an der Haltestelle Mineralbäder. Ebenso in den Sperrzeiten der SSB. Für die Sperrzeiten bei der S-Bahn habe ich eine Ausnahmegenehmigung aufgrund meiner Behinderung.

Ich bin Asperger, was eine abgeschwächte Form von Autismus ist. Da muß alles seine klaren Regeln haben und nicht mal so, mal so, das ist nämlich das genaue Gegenteil von einer Regel.

Ich habe gelernt, das gelb gelb ist und wie das internationale Piktogramm für ein Fahrrad, das an frei zu gebenden Sitzen sobald Menschen mit Fahrrad zusteigen von Menschen ohne Fahrrad, Traglasten oder Kinderwagen/Rollstuhl freizugeben ist, aussieht.

Ich fühle mich in meinem Leben durch den strukturellen Rassismus gegen Menschen mit Fahrrad im ÖPNV sehr benachteiligt und beeinträchtigt.

Zur konkreten Situation, die dem Bußgeldbescheid zu Grunde liegt (wie es zu dem Bußgeldbescheid kam):

Am 27.04. klappte bei der Anreise zum 30. Internationalen Trickfilm-Festival, in das ich involviert bin, zwar die Kommunikation zur Person auf dem Einzelsitz und diese gab selbigen auch frei, aber später mischte sich eine 3. Person gegen mich ein, mit der ich gar nichts zu tun hatte. Wie schon mal vorher, eine bemaskete Frau mit an der Seite baumelnden Desinfektionsmittel. Ob es die gleiche ist, die immer gegen mich (bzw generell gegen Fahrräder) ist, kann ich nicht sagen.

Sie gab mir nicht mal die Möglichkeit, mich zu verteidigen. Mit einer solchen Situation kann ich gar nicht umgehen. Dann muß ich halt schreien, das Sie mich versteht, das kann ich nicht steuern. Anders als bei einer Person mit Torett, die Situationsbedingt einen Tick hat, der für 3. auch unangenehm und ohne Wissen über die Krankheit Unverständlich sein kann, passiert das bei mir nur, wenn ich in die Enge getrieben werde, keinen anderen Ausweg mehr sehe. Oft ist das, wie hier, wie eine Spirale, wenn sich durch mein lauter werden noch andere Fahrgäste gegen mich verbünden und mich noch weiter in die Enge treiben. Teils gelingt es mir die Zähne zusammen zu beißen "ganz ruhig, ganz ruhig, es bringt nichts", aber eben nur teilweise.

Vergessen Sie bitte nicht, das es immer andere sind, die die Situation gegen mich starten! Allein deswegen schon ist der Bußgeldbescheid gegen mich UNFAIR/UNGERECHT/UNANGEBRACHT, richtet sich an die falsche Person. Der Starter/ Verursacher einer Situation sollte verfolgt werden, nicht das Oper. Ein solcher Opferschutz steht in Deutschland leider nur auf dem Papier.

Am Charlottenplatz wäre die Situation eigentlich beendet gewesen, da ich die Bahn ja verlassen kann, aber genau dann erscheinen 2 Security die sagen "der mit dem Fahrrad?" und ich brech - aufgewühlt durch das bereits geschehene - entgültig zusammen, bin erst somulent, trommel mir dann mit den Händen gegen den Kopf, verletze mich dabei leicht selber. Warum? Weil nun klar ist, das mein Tagesablauf massiv gestört wird, ich mein Ziel nicht erreichen kann.

Polizei kommt hinzu. Das Sicherheitspersonal sagt, das Sie nichts gegen mich machen würden und auch andere Fahrgäste bestätigen, das ich niemanden angegriffen habe. Ich bin kooperativ und die Situation wäre wieder fast beendet.

Doch dann wird ein Platzverweis erteilt von der Security. Ich sage das dies einem Berufsverbot gleich kommt, da ich Fahrgastzähler sei. Das war mein Fehler. Die Polizei winkt der schon in die nächste Bahn eingestiegenen Security. Die Türen sind schon zu. Zum Beweis zeige ich mein Namensschild, das ich vom letzten Dienst noch im Rucksack hatte. Die Security verständigt die Betriebsleitung oder die Security Zentrale und diese gibt per Funk durch: "Einziehen". Jetzt breche ich entgültig somulent zusammen, da für mich in dem Moment "klar" ist, das es mein gesamtes zukünftiges Leben beeinflusst, durch Verlust einer Tätigkeit, die meinem Leben einen Sinn gegeben hat.

ICH BIN NICHT ANSPRECHBAR

Beweisantrag:

Falls dem Gericht nicht zu 100% klar ist, was somolent bedeutet und welche Folgen dies auf die Handlungs und Schuldfähigkeit eines Menschen hat, stelle ich hiermit den Beweisantrag einen Sachverständigen (etwa einen Arzt oder Rechtsmediziner) zu diesem grundliegenden Punkt zu hören

Ich werde raus getragen und liege somulent mehrere Stunden halb auf Wiese und halb auf tiefer gelegenem Gehweg, also sehr unbequem. Selber kann ich mich aber aus dieser Situation nicht befreien, bin eine hilflose Person. Wie ich wieder genau zu Bewusstsein komme weiß ich nicht, aber die Polizei macht mir nach Stunden klar, das ich wegen der Sache gar nicht gekündigt werden kann:

1. War die Situation AUßERDIENSTLICH

2. Gab es sowas dienstlich noch nicht

3. War die Situation KRANKHEITSBEDINGT

4. Ist die SSB gar nicht mein Arbeitgeber, sondern die PTV, die das im Auftrag des VVS macht, also nichtmal im Auftrag der SSB (erst recht nicht im Auftrag der SSB Security)

Es ist vollkommen TYPISCH für meine Erkrankung, das ich genau an dem Ort, wo ein in dem Moment des eintretens scheinbar unlösbares Problem eintritt HANDLUNGSUNFÄGIG und UNANSPRECHBAR "somulent" zusammenbreche. Ich KANN dann also physisch und psychisch den Ort NICHT durch eigenes Handeln verlassen. Bedingt durch diese Tatsache zu versuchen Geld zu verdienen ist VÖLLIG ABSURD und verstöst gegen TREU UND GLAUBEN. Es ist das gleiche wie einen Toten zum Verlassen eines Ortes aufzufordern und - da er dies nicht kann von den Nachfahren Geld zu fordern. Eigentlich bedürfte die unlogik dieses Bußgeldes keinerlei Erklärung, da es vollkommen logisch ist, das eine nicht ansprechbare Person nicht in der Lage ist, sich aus eigener Kraft zu entfernen. Auch die Polizistin erkannte, als sie wieder kam, nachdem ich mehrere Stunden bewegungsunfähig auf Wiese und halb auf tiefer gelegenem Gehweg lag, das man mir krankheitsbedingt gar nicht kündigen kann. Es ist mir unbegreiflich, das dann nicht erkannt wurde, das ich mich schuldunfähig nicht entfernen KONNTE und trotzdem über einen Monat später ein Bußgeld (automatisch?) verhängt wurde, das man wegen Unmöglichkeit zu einer anderen Handlung eigentlich gar nicht verhängen/verfolgen könnte oder durfte.

Da vorrausichtlich standardmäßig zu diesem Einspruch/Wiederspruch wieder gesagt wird, das sich keine neuen Erkenntnisse ergeben hätten (egal was ich vorbringe oder wie der Sachverhalt wirklich war) und ich immer und immer wieder in solche Situationen komme beantrage ich die ELIMINIERUNG meiner Person.

Beweisantrag:

Sollte das Gericht nicht einsehen bzw nicht zu der Meinung kommen, das ich mich schuldunfähig nicht entfernen konnte, beantrage ich ein Gutachten zu erstellen.

Ich weise darauf hin, das es bei der Polizei in Hamburg einen entsprechenden Eintrag zu meiner Person gab, das ich bei bestimmten Dingen (Handlungen die aufgrund meiner psychischen Störung beispielsweise die Öffentlichkeit stören, aber niemanden tätlich bedrohen) nicht schuldfähig bin und daher nicht zu verfolgen bin.

Bis lang wurde in solchen Situationen immer der Rettungsdienst gerufen oder es war möglich durch geschicktes psychisches Vorgehen durch 3. die Situation vor Ort so weit zu lösen, das ich wieder Handlungsfähig wurde. Noch nie hatte man so absurd gehandelt, das man einen Platzverweis erteilt und mit Bußgeld verfolgt.

Ich beantrage, das man irgendwelche Vorkehrungen trifft, das das verfolgen einer hilflosen Person, die sich in einer hilflosen Lage befindet, und daher Anweisungen nicht befolgen KANN, nicht mehr möglich ist.

Ggf ist hier ein Auftrag an den Gesetzgeber nötig.

Die Polizei hatte meinen Schwerbehindertenausweis mit 100% und dem Merkzeichen H, welches eigentlich alles erklärt.

Es ist alles völlig absurd für mich!

All das habe ich der Polizei geschrieben. Es kommt nur ein Schreiben zurück, das ganz klar erkennen lässt, das niemand bei der Polizei GELESEN hat, was ich geschrieben hab.

Obiger Schilderung ist doch deutlich zu entnehmen, das ich zum Zeitpunkt des "unmittelbaren Zwang" nicht ansprechbar war.

"ICH BIN NICHT ANSPRECHBAR steht dort sogar in Großbuchstaben, das Mensch es nicht überlesen kann."

WIE soll sich eine nicht ansprechbare Person denn entfernen?

Gebetsmühlenartig wird von der Polizei wiederholt "da Sie die" (von einer Person mit meinem Krankheitsbild nicht befolgbaren) "mehrfachen polizeilichen Aufforderungen nicht befolgten" (nicht befolgen konnten) mussten Sie von den Polizeibeamten unter Anwendung von unmittelbaren Zwang von der Örtlichkeit entfernt werden.

Mein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, G und H, sowie 100% lag den Beamten schon vorher vor. Normalerweise kümmert sich der Rettungsdienst um solche Personen in psychischen Ausnahmesituationen. Im vorliegenden Fall muß ich mich wohl bedanken, daß ich nicht erschossen wurde, obwohl das das Problem gelöst hätte, denn die Erhebung einer Gebühr ist unerheblich davon, ob ein Gebührenpflichtiger sich den Folgen seines Verhaltens bewusst ist oder (wegen sommulenz) sein konnte.

Sprich: Wen die Polizei erschiest, wie in zahlreichen psychischen Ausnahmesituationen ja bereits geschehen, hat selbst für seine Entsorgung zu sorgen.

Auch nach dem offenssichtlich erfolgten raus tragen lag ich somulent mehrere Stunden halb auf Wiese und halb auf tiefer gelegenem Gehweg - das muß auch mehreren Passanten aufgefallen sein.

Das Polizeigericht entscheidet offenbar ohne Verhandlung unter nicht hinzuziehung der Tatsachen.

Eine Googel Suche nach Polizeifinanzierungsgesetz ergab kein brauchbares Ergebnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächst einmal muss die Polizei davon Kenntnis erlangen, dass sie es mit einem Autisten zu tun hat - und der Eigenschutz sowie die Beseitigung einer aktuen Gefahr haben immer Vorrang.


Struffel9950  04.09.2024, 16:06

Genau weg mit den Autisten oder Abmelken

Da Gesetze auch für Autisten gelten, muss die Polizei da nichts spezielles beachten.


kordely  19.04.2022, 20:27

Autisten reagieren viel mal anders als man erwarten würde, das kann verdächtig sein.

Willwissen100  19.04.2022, 20:52
@kordely

Ja, trotzdem müssen Autisten lernen, dass Polizisten für und nicht gegen einem arbeiten.

Struffel9950  04.09.2024, 16:08
@Willwissen100

Ach ja sie arbeiten FÜR mich, wenn sie mich wegtragen und ich das bezahlen muß. Absolut verkehrte Welt

Hi.

Ein Freund von mir ist Autist und hat immer sein behinderten Ausweis dabei. Falls die Polizei Mal auf dich zu kommt und fragen sollte. Zeig ihnen deinen Ausweis. Heutzutage ist dies kein Problem denn die werden auch damit konfrontiert in der Ausbildung. Soviel ich das erzählt bekommen habe. Lg

Woher ich das weiß:Recherche