Wie erklärt man den Begriff Verleumdung?

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Strafgesetzbuch (StGB)§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Woher ich das weiß:Recherche
roexfrage 
Fragesteller
 02.06.2022, 03:20

Danke. Habe ich 26 Mal gelesen und nix kapiert :)

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ChillMalEasy  03.06.2022, 05:46
@roexfrage

Naja, derart hindert die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten ☝️😜

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§ 187 StGB:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • Es wird gegenüber Dritten über eine Person eine unwahre Behauptung aufgestellt oder verbreitet. Der Täter stellt die Behauptung selbst auf oder gibt die unwahre Behauptung, getroffen von einer anderen Person, weiter.
  • Die Behauptung würdigt die betroffene Person herab, bringt sie in Misskredit oder macht sie lächerlich.
  • Dem Täter ist bewusst, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.

Quelle

§ 187 Strafgesetzbuch (StGB)Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kindergerecht

Falsche, rufschädigende Gerüchte über jemanden verbreiten (obwohl man es besser weiß) ist z.B. Verleumdung.

Oder wenn man zum Arbeitgeber geht und sagt "Kollege xy ist gestern früher gegangen obwohl er es nicht durfte" obwohl er dies nicht tat und man das weiß. Das wäre auch Verleumdung.

Wenn du etwas Schlimmes über jemand anderen sagst das nicht stimmt ist das schlecht für euch Beide, zuerst für den Anderen und wenn die Wahrheit rauskommt auch für dich ... oder so ähnlich ;-)