Wie brech ich die Schule ab?


19.04.2023, 15:48

Gehe ich einfach mit meinen Eltern zum Direktor und sage ich brech ab oder wie geht das? Und kann er da irgendwas sagen so ne is nicht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Schulpflicht ist auch in Ba-Wü erst mit 18 Jahren erfüllt. Wenn Deine Eltern Dich von der Schule abmelden, fragt man dort automatisch, auf welche Schule Du wechselst.

Entweder machst Du eine Ausbildung oder besuchst nur die Berufsschule. Alternativen sind FSJ/FÖJ bzw. Auslandsjahr. Oder Du machst das, was beim Militär “Verpissen im Gelände“ genannt wird. Bedeutet, Du bleibst unter dem Radar, damit Dich die zuständige Schulbehörde nicht in ihre bürokratischen Finger kriegt.

Schau mal unter «Schulpflicht Baden Württemberg» im Internet nach, welche gesetzlich zulässigen Möglichkeiten es noch gibt.

Gruß Matti

Kuhlmann26  21.04.2023, 09:14

Ich danke Dir für den ⭐️.

Gruß Matti

0

Ich habe damals bei meiner Klassen Lehrerin angerufen und die hat das dann dem Schuldirektor mitgeteilt. Da war ich aber schon 19 und im Abi. Ob es bei dir auch so einfach geht ist fraglich da du erst 15 bist. Am besten ist wenn du mit deinem Klassenlehrer darüber redest, der kann dir genau sagen was du machen kannst.

dringnd jetzt einen Termin Berufsberatung ausmachen, gegebenenfalls einen test dort, um zu schauen, ob du handwerklich begabt bist oder eine gute Servicekraft abgeben könntest.

Aber egal was: entweder verbleiben dir Hilfsjobs oder du machst Ausbildung = auch berufsschule.

Oder (und deshalb Arbeitsamt) Berufsfindungsjahr oder berufsvorbereitungsjahr oder sowas bzw. schauen, ob andere Schule und welche geeignet ist. Genau weiss ich das nicht, wie das heisst, aber gerade auch für Schulabbrecher gibt es Möglichkeiten.

Du kannst die Schule mit 15 nicht abbrechen. Du kannst höchstens nach der 9. mit dem Hauptschulabschluss abgehen.

Danach kannst du eine Ausbildung beginnen. Ohne Ausbildung hast du bis 18 Jahre trotzdem Berufsschulpflicht. Um diese zu entgehen hilft nur ohne Ausbildung ein FSJ oder BFD.

Solange du keine 18 Jahre alt bist und kein Berufsausbildungsverhältnis hast bist du immer noch schulpflichtig oder zumindest berufsschulpflichtig.