Wie berechne ich die Einladungsfrist zur Gesellschafterversammlung?

4 Antworten

Puh, das ist gar nicht so einfach. Die Frist müsste eine Woche betragen, wenn ihr im Gesellschaftsvertrag nichts vereinbart habt. Es gibt aber fast immer Fristverlängerungen wegen Postwegzeit, Wochenende/Feiertage etc. An deiner Stelle würde ich mal den Fristenrechner ausprobieren: https://resolvio.de/fristenrechner/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine REchtsberatung über das Internet ist unzulässig, deshalb mal folgende Aussagen ohne Gewähr und aus Laiensicht: Das legt man im Gesellschaftervertrag fest. Also wie lange die Frist ist und wie eingeladen wird (email, Fax, Papierpost, Telefon, etc).

Wenn das nicht der Fall ist, greift die gesetzliche 1-Wochen-Frist (§ 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG) mit Papierpost. Die Frist läuft an demselben Wochentag ab, an dem die Einladung in der Vorwoche zugestellt wurde. Soll die Gesellschafterversammlung zum Beispiel an einem Mittwoch stattfinden, muss die Einberufung an die Gesellschafter am Dienstag der vorhergehenden Woche zugegangen sein.

Die Einladung sollte daher mit einigen Tagen „Puffer“ versendet werden, damit die Frist auch bei Verzögerungen der Post eingehalten wird. Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) kommt es aber nicht auf den tatsächlichen (ggf. verspäteten) Zugang der Einladung an, sondern auf den regelmäßig zu erwartenden Zugang des Einladungsschreibens (BGHZ 100, 264, 268 f.).

Noch was (da ihr nicht die hellsten Köpfe zu sein scheint):

Es müssen in der Einladung der Zweck der Versammlung (§ 51 Abs. 2 GmbHG) und – ganz wichtig – die Beschlussgegenstände (§ 51 Abs. 4 GmbHG) genannt sein. Die Beschlussgegenstände müssen so formuliert sein, dass sich die Gesellschafter auf die Erörterung und Beschlussfassung vorbereiten können. Dies soll vor einer Überrumpelung schützen (BGH 25.11.02, II ZR 69/01).In der Einladung sollte also nicht nur das Thema des Beschlusses, sondern ein konkreter Beschlussvorschlag genannt sein. Dann kann kein Gesellschafter behaupten, dass er vorher nicht wusste, worüber abgestimmt werden soll.

Ihr solltet euch mal einen Anwalt leisten!

Ich hab dein Wunsch-Versammlungsdatum mal in den Fristenrechner (https://resolvio.de/fristenrechner/) eingegeben. Es kommt der 12.04.2022 für die Versendung der Einladungen raus. Das sieht mir plausibel aus.

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 - (Wirtschaft und Finanzen, Jura, Unternehmen)

entrepreneur76 
Fragesteller
 24.03.2022, 20:59

Perfekt, das passt, danke!

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Die Frage ist: Wann spätestens muss die Einladung bei den Gesellschaftern sein, siehe GmbH-Gesetz.