Wie alt darf die G26.3 vor Lehrgang sein?
Hallo Leute! Ich möchte nächstes Jahr in meiner Wehr den AGT Lehrgang machen. Heute hatte ich die G26.3 die ich auch bestanden habe. Jetzt lese ich öfters das die G26.3 nicht älter als 3 Monate sein darf vor Lehrgangsbeginn. Wie ist das in Rheinland-Pfalz geregelt?
1 Antwort
Nunja... normalerweise braucht man "nur" eine für die Lehrgangsdauer gültige G 26.3 Untersuchung. Das würde zumindest rechtlich und nach UVV ausreichen. Die kann theoretisch auch 2,5 Jahre alt sein uns kurz nach dem Lehrgang auslaufen.
Aber selbstverständlich können die Wehren oder die ausbildenden Stellen (z.B. die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände) davon unabhängig intern andere Regelungen treffen. Das wäre in meinen Augen sogar sinnvoll, denn sollte der-/diejenige kurz darauf die Untersuchung nicht mehr bestehen, dann hätte die Wehr einerseits eine Menge Geld zum Fenster rausgeworfen und der-/diejenige hat vielleicht einen Lehrgangsplatz besetzt, den jemand anderes gut hätte gebrauchen können.
Im Internet habe ich beispielsweise mehrere Kreisfeuerwehrverbände und Feuerwehren gefunden, bei denen die G 26.3 bei Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate sein darf. Sicherlich gibt es aber auch Wehren, die den Zeitraum auf 3 Monate festgelegt haben... das dürften aber die wenigsten sein.
Allerdings: Seit Ende 2022 werden Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr ja nicht mehr nach dem Grundsatz G26.3 untersucht, sondern nach der DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignungsbeurteilung)" - was in der Praxis aber keinen großen Unterschied macht.