Lehrgang Freiwillige Feuerwehr Zeiten?
Hi, mal was an die Feuerwehr Leute, ich stelle mir grade die Frage ob ein Feuerwehrtechnischer Lehrgang (in dem Fall Motorkettensäge) an einem Freitag bis von 18:00 bis 23:00 (also wirklich bis 23:00 ohne Rückfahrt) gehen darf und am Folgetag (ohne hinfahrt etc) um 08:00 schon wieder beginnen darf.
Gabs da nicht mal eine Regelung das man eine bestimmte Ruhezeit auch zwischen Lehrgängen braucht? Ich meine wenn man bis 23 Uhr da sitzt dann noch eine Halbe stunde nach hause fahren muss(inkl vllt duschen weil man nun mal nicht verschwitzt schlafen will) und dann am nächsten tag wieder so um 6/6:30 aufstehen muss damit man pünktlich ist, hat man ja dann grade mal 7 stunden schlafe? Vielleicht sind das auch ausnahmen aber mir kommt das ein bisschen wenig vor.
Über eine !Nette! Antwort freu ich mich.
Lg
1 Antwort
Mir ist hier eigentlich nur §5 (1) ArbZG bekannt, welcher besagt, dass zwischen dem Einde einer täglichen Arbeitszeit und Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe liegen müssen. Zudem müssen die höchtzulässige Arbeitszeit (§3 ArbZG) und die Ruhezeiten (§5 ArbZG) eingehalten werden.
Allerdings unterliegt eine ehrenamtliche Tätigkeit - und im Rahmen Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit nimmst Du ja an diesem Lehrgang teil - nicht den gesetzlichen Arbeitszeitbegrenzungen.
Zu beachten wären aber die Unfallverhütungsvorschriften. Gerade bei nicht ungefährlichen Arbeiten wie die Arbeit mit der Motorkettensäge. Deren sichere Handhabung ist bei Übermüdung beispielsweise nicht gewährleistet.
Insofern sollte natürlich auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eine gewisse Ruhezeit eingehalten werden, rechtlich gibt es hier aber keine Mindestruhezeit.