Werden Umzugskosten erstattet vom Jobcenter?

3 Antworten

Das musst du vorher klären, sonst wirst du die Kosten selbst tragen müssen.

Die Bewilligung der Kostenübernahme muss vorher schriftlich geklärt sein !

Du kannst doch außerdem noch gar nicht wissen was bewilligt würde, im Regelfall muss man seinen Umzug selber mit Hilfe von Freunden und Bekannten selber machen und würde dafür nur finanzielle Unterstützung für ein Leihfahrzeug bekommen und eine Pauschale für die Verpflegung der helfenden Personen.

Eine Umzugsfirma wird im Regelfall nur bei Notwendigkeit bewilligt.


lantern2  27.09.2021, 10:35

dazu müsste man dafür erstmal freunde und bekannte haben, die auch noch ein leihfahrzeug fahren können. eine umzugsfirma wird komplikationslos bewilligt für genau solche fälle.

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isomatte  27.09.2021, 10:48
@lantern2

Woher willst Du denn das wissen, kennst Du den Fragesteller etwa und weißt das er keine Familie, Freunde oder Bekannte hat, die weder helfen können, noch einen Führschein haben ?

Außerdem kann man einen Transporter mit einem ganz normalen PKW - Führerschein fahren.

Ohne Komplikationen geht das ganz sicher nicht, zumindest dann nicht, wenn man dem Jobcenter keinen wichtigen Grund nennen bzw. glaubhaft machen kann, oder das Jobcenter einen selber schriftlich zum Umzug aufgefordert hat.

Oder warum sonst gibt es den § 22 Abs. 6 SGB - ll , der diese Sachen regelt, wenn jeder auf Antrag eine Umzugsfirma gezahlt bekommen würde ?

Soviel zu keine Ahnung haben !

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CocoSky557 
Fragesteller
 28.09.2021, 19:32
@isomatte

Er kennt mich zwar nicht, aber er hat allerdings recht, ich hab wirklich weder freunde noch verwandte die mir mit dem umzug helfen könnten... andernfalls würde ich hier ja gar nicht fragen..

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isomatte  28.09.2021, 21:12
@CocoSky557

Selbst wenn er damit richtig liegt, musst Du es beim Jobcenter beantragen und abwarten ob es dir bewilligt wird oder nicht.

Deshalb sollte man gleich bei Antragstellung die individuelle Situation schriftlich und formlos ausführlich erklären.

Finanzierst Du es erst einmal selber, bleibst Du wohlmöglich auf den Kosten sitzen, sollte man deinen Antrag ablehnen.

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In SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung heißt es:

(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden [...]

Nun kann man vielleicht darüber streiten, ob in dem Brief an dich schon eine Art von "vorheriger Zusicherung" drin steht oder nicht, oder ob du vielleicht schon eine mündliche Zusicherung erhalten hast.

Möglich wäre das nach einer Formulierung wie dieser: "Wir übernehmen (im Grunde) die Kosten für Ihren Umzug. Um die genaue Höhe unserer Übernahme zu bestimmen, benötigen wir aber noch folgende Unterlagen: ..."

In einem solchen Fall wäre es wohl nicht sehr riskant, das günstigste Umzugsangebot anzunehmen und damit umzuziehen. Im schlimmsten Fall müsste man vielleicht einen Teil der Kosten übernehmen - oder der Spediteur, wenn der Mist gebaut hatte bei seinem Kostenvoranschlag.

Anders sähe es sicher aus, wenn es (sinngemäß) hieße: "Um zu entscheiden, ob wir Ihnen eine Zusicherung der Kostenübernahme (überhaupt) erteilen können, benötigen wir noch folgend Unterlagen: ..."

Hier wäre ein Umzug im Moment sicher voreilig. Da kann es möglich sein, dass dann die Kosten gar nicht übernommen werden dürfen. Aber SGB II § 22 beschreibt Leistungen der Gemeinde, nicht der Agentur für Arbeit und damit des Bundes. Daher sollte man sich bei der Gemeinde erkundigen, jede hat für Kosten nach SGB II § 22 ihre eigenen Richtlinien und Entscheidungs-Wege und Prinzipien.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter