Werden in anderen Bundesländern erworbene Rechtswissenschaftenabschlüsse in Bayern anerkannt?

1 Antwort

In der Regel werden in anderen Bundesländern erworbene Rechtswissenschaftsabschlüsse in Bayern anerkannt. Nachdem der Abschluss in Deutschland erworben wurde, ist er im gesamten Bundesgebiet gültig.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel kann es sein, dass bestimmte Prüfungen oder Fächer, die an einer Hochschule in einem anderen Bundesland absolviert wurden, von einer Hochschule in Bayern nicht anerkannt werden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass die betreffenden Prüfungen oder Fächer nachgeholt werden, um den Abschluss in Bayern anerkennen zu lassen.

Um sicherzustellen, dass Ihr Rechtswissenschaftsabschluss in Bayern anerkannt wird, empfiehlt es sich, sich an die Hochschule oder das Studienkolleg in Bayern zu wenden, an dem Sie studieren möchten. Sie können Ihnen mitteilen, ob der von Ihnen erworbene Abschluss anerkannt wird und ob es eventuell zusätzliche Anforderungen gibt, die Sie erfüllen müssen.