Werden bei Schäferhunde auch ein Wesenstest gemacht?

7 Antworten

. In den meisten Bundesländern wurden Hundeverordnungen und Hundegesetze verabschiedet, die dem Halter eines Hundes aus bestimmten Rassen einen Test der Verhaltenseigenschaften des Hundes auferlegen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Urteil die Begriffe Listenhund und Aggressionshund geprägt[1]. Beide Gruppen von Hunden sind zum Wesenstest verpflichtet, wobei bei der ersten Gruppe eine Möglichkeit der Gefährlichkeit des Hundes vermutet wird (sogenanntes Besorgnispotenzial), hingegen ist bei der zweiten Gruppe der Hund tatsächlich durch Aggression aufgefallen.

Das sagt alles.

Wenn er auffällig geworden ist (z.B. jemanden gebissen hat), dann ja, ansonsten nein.

Sinnvoller wäre es einen Wesenstest mit dem Halter zu absolvieren. Denn der versaut das Wesen des Hundes.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Verordnungen und Rasselisten. Gemeinden können dieses auch noch abändern. Daher sind Aussagen hier relativ. Hier in Schleswig Holstein zum Beispiel ist ein Wesenstest freiwillig, das Ordnungsamt braucht lediglich bei Beissvorfällen mit Menschen einen Gutachter (Euthanasie oder nicht) einschalten sonst eben nicht. Der Hund kann somit ohne überhaupt einmal vorgeführt werden zum Gefahrenhund nur nach Zeugenaussagen ernannt werden. Ein Wesenstest kann bei Erfolg nur die Maulkorbbefreiung bedeuten. Die Leinenpflicht besteht Lebenslang für jeden Gefahrenhund. Es muss nicht mal ein Biss zu erkennen sein, selbst ein Bluterguss würde ausreichen um einen Hund zum Gefahrenhund zu ernennen. Ordnet eine Gemeinde/Land einen Wesenstest an, so ist dieser Rassenunabhängig wenn es sich nicht um einen Listenhund handelt. Also immer erst mal allgemein beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, ohne überhaupt konkretes zu nennen bitte, und dann dabei bedenken, Ordnungsämter bzw. die Personen reagieren bei Machtbefugnissen recht unterschiedlich mit Auflagen und Verordnungen. Mit Grüssen, yikaas (selbst Gefahrenhundhalterin dank der Behörde und meiner Schuld)

Wir haben einen Schäferhund (Rüden), der an unserer Pforte angebunden war, die Dackelhündin unserer Nachbarin streunte auf unserem Grundstück herum und unser Hund fand es angebracht, sie nach Hause zu begleiten (die Leine blieb nebst Karabiner an der Pforte)und dort näher unter die Lupe zu nehmen. Das hatte einige Prellungen im Rückenbereich für den Dackel zur Folge und für uns: Blaues Halsband, Maulkorb, Einstufung als Gefahrenhund - und meine Tochter (17 1/2) darf die Begleithundeausbildung mit ihm erst in einem halben Jahr fortsetzen und das Grundstück mit ihm nicht mehr verlassen. Wenn wir viel Glück haben, führt ein freiwilliger Wesenstest dazu, ihm wenigstens bis zum Gerichtsbescheid den Maulkorb zu ersparen.. Weder die wirren Aussagen der Hundehalterin noch das Fehlen jeglicher Bissverletzungen konnte unser Ordnungsamt von dieser Schreibtischentscheidung abhalten.

Ein Wesenstest kann von jedem Hund verlangt werden, der auffällig (durch aggressives Verhalten gegen Menschen oder andere Tiere) geworden ist und gegen den bzw. den Halter deswegen eine Anzeige gemacht wurde.