Werde ich vom Nachlassgericht benachrichtigt wenn mein Opa verstorben ist eine Tochter von ihm lebt noch und seine zweite also meine Mutter ist auch schon tot?

4 Antworten

Nein, das Gericht weiß davon im Zweifel weder vom Tod, noch wer als Erbe in Frage käme.

Meines Wissens erfährt das Nachlassgericht gar nichts vom Tod deines Opas, es sei denn, er hat dort ein Testament hinterlegt oder irgendjemand (deine Tante) hat einen Erbschein beantragt.

Meines Wissens gehen alle Sterbeurkunden an das zuständige Amtsgericht. Mögliche Erben werden aber nur benachrichtigt, wenn es ein Testament gibt, welches im Register erfasst war. Im übrigen müssen sich die gesetzliche Erben an das Nachlassgericht wenden.

Ja du bist Teil der Erbengemeinschaft, da deine Mutter ihren Vater beerbt und du deine Mutter.

augsburgchris  05.07.2018, 17:37

Solange keiner einen Erbschein beantragt wirst du aber auch nicht informiert.

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