Werde ich noch ein aufbau seminar bekommen?
bin mit 22 zuviel bei einer 80. Schnellstrasse gefahren
2 Antworten
Hallo,
du musst zwischen dem Bußgeldbescheid und den Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit unterscheiden.
Der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldstelle und erst wenn dieser rechtskräftig ist, fangen die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.
Dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Es kann eine ganze Weile dauern, bis etwas kommt und dafür gibt es auch keine Frist und keine Verjährung.
Deine Probezeit ist sozusagen schon um zwei auf vier Jahre verlängert und die entsprechende Post darüber und zur zwingenden Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt noch.
Absolvierst du das Aufbauseminar dann nicht innerhalb der vorgegebenen Frist wird man dir die Fahrerlaubnis entziehen.
Viele Grüße
Michael
Ja, die Führerscheinstelle wird sich dazu noch mal extra melden.