Wer zahlt bei Tod die Miete weiter?

8 Antworten

Es gibt also zunächst gesetzliche Erben, aber es gibt nichts zu erben, oder?

War denn die Wohnung schon komplett ausgeräumt? Wenn ja, könnte das zutreffen. Wenn nein, wer sagt Dir, dass es nicht noch verborgene Schätze in der Wohnung gibt?

Wenn es nicht schon zu spät ist, solltest Du dafür sorgen, dass die Erben nicht in die Wohnung kommen und wenn doch, dann nur in Begleitung, sodass sichergestellt ist, dass nicht der ganze wertvolle Schmuck, das Bargeld im Sparstrumpf und die teuren Elektrogeräte einfach mal raus geräumt werden, um dann die Wohnung mit lauter wertlosem Krempel zurück zu lassen.

Der Nachlass ist Bestandteil des Erbes und das Erbe muss erst einmal von den Kindern ausgeschlagen werden, damit sie nicht in das Mietverhältnis eintreten.

Es dauert auf jeden Fall mehrere Wochen, bis das Nachlassgericht so weit ist, dass ein Erbe feststeht. Falls die bekannten Erben aber sofort ausschlagen, darfst Du noch lange nicht in die Wohnung rein. Das Gericht versucht dann über weitere Ermittlungen und ggf. auch über amtliche Veröffentlichung weitere, ggf. auch entfernte Verwandte ausfindig zu machen, die als Erbe in Frage kommen könnten.

Wenn die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben, solltest Du über das Gericht versuchen, die Erlaubnis zum Ausräumen der Wohnung zu erhalten, damit sie sehr bald wieder vermietet werden kann, denn die Kinder werden nichts dergleichen tun.

Wenn Du wartest, bis das Gericht nach vergeblicher Erbenermittlung die Wohnung frei gibt, gehört Dir zwar der ganze Krempel und Du kannst gegen die Verwertungserlöse Deine Kosten setzen, aber ob dabei so viel raus schaut, dass Du Deine Ausfälle decken kannst, ist mehr als fraglich, denn sonst hätten die Kinder schon zugeschlagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte tinalisatina bestätigt

Wenn die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben würdest du nur dann die ausstehende Miete bekommen wenn die aus dem Nachlass gezahlt werden kann. Wenn es weitere Gläubiger gibt dann ggf. auch nur anteilig. Du hast aber ggf ein pfandrecht aus § 562 BGB ( https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__562.html ). Und natürlich die Kaution. Hierauf hätten andere Gläubiger keinen Zugriff

Wenn es kein Erbe gibt, sei ein guter Mensch und verzichte einfach auf ausstehende Mietzahlungen. Immerhin haben die Kinder ihre Mutter verloren, hier kann man auch als Vermieter etwas Mitgefühl zeigen.

LockdownNow  22.10.2020, 17:49

Die Kinder haften nicht dafür, nur Erben.

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baumfrosch25  22.10.2020, 17:50
@LockdownNow

Wenn es kein Testament gibt, was ausdrücklich einen anderen Erben bestimmt, sind die Kinder automatisch die Erben.

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LockdownNow  22.10.2020, 17:50
@baumfrosch25

Sie können ausschlagen.

Wenn er schreibt, nur Kinder, keine Erben, gehe ich davon aus, dass das passiert ist.

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Cleopatra50 
Fragesteller
 22.10.2020, 17:55

.....sagte "Pater Leppich", der keinerlei weltliche Verpflichtungen aber viel Mitgefühl hatte !

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baumfrosch25  22.10.2020, 18:07
@Cleopatra50

Ich habe mehr Verpflichtungen als so manch ein Vermieter - aber mach was du willst, man muss es sich nur schön reden. Hauptsache du kannst nachts ruhig schlafen ;)

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Keiner, so meine Erlebnisse. Der Nachlasspfleger hält sich raus, ich musste auch noch den Haushalt auflösen. Miesi reicht natürlich nicht.

Versuche über das Gericht in die Wohnung zu kommen, damit wenigstens die Heizkörper reduziert werden.

Was ist gemeint mit, kein Erbe? Wenn Kinder da sind, sollten die auch erben können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn die Kinder das Erbe nicht ausgeschlagen haben, sind die für die Miete, Räumung und Renovierung der Wohnung verantwortlich

aber du hast ja sicherlich noch die mietkaution, die sollte das decken