3 Antworten

Also der Autofahrer wird dafür nicht haften, nur werden sich alle Parteien, Liefersnt, Fahrer, Tankstellenbetreiber sicherlich die Schuld hin und herschieben sodass es möglicherweise ein Gericht entscheiden muss.

Jedoch wie schaut es mit der Beweislast aus, die meisten Fahrer werden keinen Kassenbeleg mitnehmen, zumindest im privaten Bereich, dann bliebe nur noch die Videoaufzeichnungen der Tankstelle oder Zeugen.

Unglaublich:

"Wer für die entstandenen Schäden bei den Autofahrern aufkommt, ist laut Medienberichten noch nicht geklärt. Betroffene sollten jedenfalls dringend eine Werkstatt aufsuchen und ihr Auto stehen lassen."

Wenn im Artikel auch sowas zu lesen ist:

„Zu unserem großen Bedauern müssen wir nach intensiver Prüfung feststellen, dass der Vermischungsschaden an der Tankstelle in Reichensachsen aufgrund eines Lieferantenfehlers entstand“

Da sollte genau geprüft werden, wo genau der Fehler lag und dann sollte diese Stelle dafür haftbar gemacht werden, also wohl der Lieferant.

Der Tankstellenbetreiber haftet gegenüber dem Kunden. Der Tankstellenbetreiber kann sich dann mit dem Lieferanten streiten. (Wenn die Tanks wirklich falsch befüllt wurden und nicht die Zapfhähne vertauscht waren).