5 Antworten

Steht alles drin. Nur die alten Dinger trifft es

Nein, das ist nicht "neu" das ist eine Verordnung, die bereits vor 13 (!!!) Jahren in Kraft getreten ist:

"Um die in den Griff zu bekommen, ist bereits am 22. März 2010 die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft getreten."

"Bereits im Jahr 2020 mussten Öfen stillgelegt werden, die vor 1995 errichtet wurden und bestimmte Grenzwert-Vorgaben nicht erfüllen konnten".

Und es gibt auch kein "Verbot"...

Du solltest die Artikel, die Du verlinkst, auch lesen...

Steht doch da: Du mußt eine Messung durch den Schornsteinfeger durchführen lassen! Und kannst ihn dann evtl. Weiternutzen.

Wie wäre es, wenn Du Informationen, welche Du verlinkst, einfach mal selber liest?

Es steht doch eindeutig im Artikel drin:

"Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Kaminöfen ausgetauscht werden, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gingen."

... und noch ist das Gesetz nicht durch. Sprich: Noch gibt es Hoffnung!

Ob Dein Kamin betroffen ist, verrät Dir am allerbesten Dein Bezirksschornsteinfeger-Meister

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Steht im Artikel den Du verlinkt hast.