Wer kann mir zum italienischen Namensrecht Auskunft geben?

4 Antworten

Soweit ich weiss kennt das italienische Recht keinen gemeinsamen Ehenamen sondern jeder Ehegatte behält seinen Geburtsnamen bei. Auch die Bildung eines Doppelnamens ist im italienischen Recht nicht möglich. Es gibt die Möglichkeit, dem Namen der Frau den des Mannes hizuzufügen, aber nach herrschender italienischer Rechtsmeinung wird der Mannesname damit nichtintegrierender Bestandteil des Namens der Frau. Er ist damit auch nicht registerfähig. (Soweit die Infos der deutschen Botschaft in Rom)

Kinder erhalten nach italienischem Recht automatisch den Namen des Vaters.

Wahlmöglichkeiten der Namensbestimmung aller Beteiligten kommen zum Tragen, je nachdem welches Recht für eure Ehe gewählt wurde - dies richtet sich danach wo ihr überwiegend leben wollt:

Nach Art. 10 des EGBGB Art.2) heisst es: Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesbeamten ihren künftig zu führenden Namen wählen 1. nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder 2. nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat

Ist euer hauptsächlicher Aufenthaltsort in Italien kommt grundsätzlich italienisches Recht zur Anwendung (unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde.

http://www.consolati-italiani.de/stoccarda/INFO-documentimatrimonio.pdf : "Nach italienischem Recht, führt in der Ehe jeder seinen eigenen Namen. Gemäss Art. 143 bis des italienischen “codice civile“ heißt es jedoch: „Die Ehegattin fügt ihrem eigenen Nachnamen den des Ehemannes hinzu und behält diesen auch während des Witwenstandes bei, bis sie wieder heiratet“. Dieser Artikel des italienischen Zivilgesetzbuches wurde durch den Staatsrat der italienischen Republik am 10.12.1997 (Nr. 1746) dahingehend interpretiert, dass die Ehefrau „den Familiennamen“ hinzufügen kann aber nicht muss. Maßgebend für den ital. Rechtsbereich ist und bleibt ihr Mädchennamen. Durch die Ehe-Auflösung legt sie den Namen ab, den sie dem eigenen infolge der Eheschließung hinzugefügt hatte, (Ehescheidungsgesetz Nr. 898 vom 1. Dezember 1970, ergänzt und geändert durch das Gesetz Nr. 74 vom 6. März 1987)."

Der Name des Mannes ist Familienname und wird von den Kindern getragen.

Allerdings gibt es dazu einen neuen Gesetzesentwurf, der immerhin schon am 17. Januar 2007 vom Justizausschuss des italienischen Senats gebilligt worden ist: Danach behalten die beiden Eheleute ihren eigenen Nachnamen. Bei der Registrierung des ersten Kindes beim Standesamt können sie wählen, ob es den Namen der Mutter, des Vaters oder einen Doppelnamen in einer bestimmten Reihenfolge erhält. Im Fall einer Uneinigkeit bestimmt der Standesbeamte einen Doppelnamen nach der alphabetischen Reihenfolge.

Ich habe nach langem hin und her mit den ital. Behoerden den Namen meines Mannes annehmen koennen. Da ich Deutsche bin, kann auch deutsches Recht angewendet werden, auch wenn die Ehe in Italien geschlossen wurde und wir in Italien leben. Theoretisch haette ich auch den Doppelnamen waehlen koennen, aber der waere dann zu lang geworden.

meiner arbeitskollegin haben sie beim antrag eines neuen passes den namen des ehegatten nicht mehr anerkannt. wir mussten uns erst an ihren mädchennamen gewöhnen