Wer kann mir bitte die Nachzahlung vom Amt ausrechnen (siehe Details)?

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Bei 230 EUR Zuverdienst beträgt der Freibetrag 126 EUR. Es werden also 104 EUR auf das ALG II angerechnet. Damit besteht ein Anspruch auf 696 EUR - 104 EUR = 592 EUR pro Monat. Mit 416 EUR wurden also pro Monat 176 EUR zu wenig gezahlt. Bei 6 Monaten macht das 1056 EUR.

Der Minijob bringt 126 EUR pro Monat mehr in die Kasse. Wenn das über Nachzahlungen laufen muss, hat man tatsächlich bis zur Nachzahlung weniger zur Verfügung. Das ist eigentlich nicht in Ordnung.

baykan 
Fragesteller
 21.07.2021, 17:35

Und wie sieht es aus, wenn man folgende Summen für 6 Monaten verdient?

1. Monat: 410 Euro

2. Monat: 260 Euro

3. Monat: 210 Euro

4. Monat: 340 Euro

5. Monat: 390 Euro

6. Monat: 430 Euro

Wie berechnet man dies?

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wrglprmft  21.07.2021, 18:05
@baykan

Das rechnet man genauso, wie ich es oben vorgeführt habe:

Lohn Frei  angerechnet  ALG II   Differenz
410  162   248          448       32
260  132   128          568      152
210  122    88          608      192
340  148   192          504       88
390  158   232          464       48
430  166   264          432       16
                                 ===  
                                 528


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baykan 
Fragesteller
 21.07.2021, 18:33
@wrglprmft

Perfekte Antwort, du kriegst von mir einen Stern!

Man kann aber auch alle Löhne zusammenrechnen (410 Euro + 260 Euro + 210 Euro + 340 Euro .....) durch 6 Monate teilen = 340 Euro Einkommen durchschnittlich pro Monat, dann davon den Freibetrag mit 20 Prozent ausrechnen = 148 Euro Freibetrag. 340 Euro - 148 Euro = 192 Euro müssten tatsächlich angerechnet werden.

Damit besteht ein Anspruch von 696 Euro - 192 Euro = 504 Euro pro Monat.

Mit 416 Euro wurden dann 88 Euro weniger gezahlt. (504 Euro - 416 Euro)

88 Euro x 6 Monate= 528 Euro Nachzahlung. MfG

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isomatte  21.07.2021, 18:57
@baykan

Nein kann man nicht !

Die Jobcenter rechnen dann für jeden einzelnen Monat das tatsächlich erzielte Einkommen nach Berücksichtigung der zustehenden Freibeträge aus und keinen Durchschnitt.

Und das jeweilige Einkommen darf auch nur im Monat es zuflusses auf den Bedarf angerechnet werden.

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baykan 
Fragesteller
 21.07.2021, 19:26
@isomatte

Zu mir meinten die aber, dass sie es nicht monatlich berechnen werden, sondern erst nach 6 Monaten. Nach 6 Monaten werde ich dann eine Nachzahlung ggf. erhalten, falls die 450 Euro monatlich nicht erreicht werden. Ich sehe das hier sehr problematisch ehrlich gesagt.... Zu mir wurde gesagt, dass eben nach 6 Monaten ein Durchschnitt der Löhne ausgerechnet wird.

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isomatte  21.07.2021, 19:31
@baykan

Auch dann müssen die Einkommen in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden und nicht ein Durchschnitt aus diesen 6 Monaten.

Das wird ja nur deshalb bei einigen Jobcentern so gemacht, damit nicht jeden Monat eine Berechnung erfolgen muss, sondern dann nach 6 Monaten in einem Wisch.

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baykan 
Fragesteller
 21.07.2021, 19:33
@isomatte

Genau so hat er es mir ja auch erklärt, der Mitarbeiter. Sie möchten es halt nicht jeden Monat neu berechnen, um so den Aufwand zu sparen!

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Nein, das ist so nicht in Ordnung, weil Du ja die Möglichkeit hast, dann immer zeitversetzt um einen Monat, Deinen konkreten Verdienst nachzuweisen durch Vorlage der Lohnabrechnung und Kontoauszug und Neuberechnung und Nachzahlung zu beantragen.

Dass das mit der vorläufigen Bewilligung der Leistungen gerne von den Jobcenter so gehandhabt wird, ist bekannt.

Nur, das sollte sich kein Leistungsempfänger nicht widerspruchslos gefallen lassen, um dann nach 6 Monaten auf expliziten Antrag hin die korrekte Berechnung plus Nachzahlung zu erhalten.

1 100€ Sind nur frei und 20 % Wen du 450€ Verdienst darsst du nur 170€ behalten alsp von deinen 450€ Regelsatz gehen 280€ Ab!

2 bei 230 € hast du nur 130 und 20 % Sind 2.60€ Die du dazu behalten darf!

3 gehst du ehrenamtlich Arbeiten sind 200€ An Rechnung s Frei!

Bei 230€ hast du 102.60€ bzw 27.40 die Die du weniger vom Regelsatzt hast!