Wer ist in der Beweispflicht: Kunde bezahlt 5 Brötchen, Bäcker packt nur 4 in die Tüte, Kunde bemerkt es erst daheim?

2 Antworten

Wenn du etwas reklamieren willst, bist du auch in der Beweispflicht. Und das geht am besten, wenn man es direkt nach dem Kauf kontrolliert. Das gleiche Prinzip wie mit dem Wechselgeld.

Behaupten kann man hinterher viel.

Klar, wieso nicht.

Ist mir aber noch nie passiert.

Normalerweise packen die mir sogar noch etwas extra ein 😉