Wer hatte 1396 in Köln die Macht?

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Im Jahr 1396 wurde durch eine unblutige Revolution die Patrizierherrschaft in Köln endgültig beendet. An ihre Stelle trat eine ständische Verfassung, die sich auf die Organisation der Gaffeln stützte. Vorausgegangen waren jahrelange Auseinandersetzungen innerhalb des Rates und des ihn konstituierenden Patriziats.

Am 8. Juli 1391 schaltete Hilger Quattermart von der Stesse, der Führer der patrizischen Greifen-Partei, die Schöffen des Hochgerichts aus. Am 11. August 1391 ging das Recht der Bürgermeisterwahl von der Reichen-Korporation Richerzeche auf den Rat über. Am 17. Juli 1394 beschloss der Rat die „Ewige Verbannung“ Heinrich von Staves, eines Oheims von Hilger Quattermart, wegen dessen Umtrieben in Sachen Deutzer Zoll. Am 26. Dezember 1395 kam es in einer stürmischen Ratssitzung zur Löschung des Verbannungsdekrets gegen Heinrich von Staves durch Hilger Quattermart aus dem Ratsbuch; dem folgte ein provokatorisches Auftreten Heinrich von Staves in der Stadt. Am 4. Januar 1396 wurde die Partei der „Greifen“ mit ihrem Führer Hilger Quattermart von der Partei der am Vortag gegründeten Partei der „Freunde“ unter Führung von Konstantin von Lyskirchen entmachtet.

Hilger Quattermart floh. Sein Verwandter Heinrich von Stave wurde am 11. Januar 1396 auf dem Neumarkt hingerichtet, viele der „Greifen“ wurden zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt. Am 18. Juni 1396 versuchte Konstantin von Lyskirchen alte patrizische Rechte wiederherzustellen. Die dagegen protestierenden Handwerker- und Kaufleutezünfte wurden von ihm „vom hohen Ross herab“ nach Hause geschickt. Daraufhin nahmen die Zünfte die „Freunde“ in ihrem Versammlungsraum gefangen. Die „Greifen“ wurden befreit. Am 24. Juni 1396 trat ein 48-köpfiger provisorischer Rat aus Kaufleuten, Grundbesitzern und Handwerkern zusammen.

Der Stadtschreiber Gerlach von Hauwe formulierte daraufhin den so genannten Verbundbrief,[22] der am 14. September 1396 von den 22 so genannten Gaffeln unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. Die Gaffeln waren heterogen zusammengesetzt, in ihnen waren die entmachteten Patrizier, Ämter, Zünfte und Einzelpersonen zusammengefasst, nicht aber die zahlenmäßig sehr starke Geistlichkeit; jeder kölnische Bürger musste einer der Gaffeln beitreten. Der Verbundbrief konstituierte einen 49-köpfiger Rat; in ihn wurden 36 Ratsherren aus den Gaffeln und 13 Gebrechsherren berufen. Er blieb bis zum Ende der Freien Reichsstadt 1797 in Kraft. Am 14. April 1397 bestätigte der Rat die Zunftbriefe der Garnmacherinnen, Seidenmacherinnen und Goldspinnerinnen analog zu übrigen Zunftordnungen. Wirtschaftlich erreichten die Kölner Frauen im Spätmittelalter eine Freiheit wie nirgends sonst im Deutschen Reich.[23] Frauen handelten selbständig und waren weitgehend geschäftsfähig.

Quelle: Wikipedia