Wer hat mehr macht der Bundespräsident oder der Bundeskanzler?

6 Antworten

Das Gebäude verfügt neben den Arbeitsräumen auch über 200 m² große Wohnräume für den Bundeskanzler, wobei der größte Teil der Fläche von zwei Repräsentationsräumen eingenommen wird, während für die tatsächliche Wohnnutzung nur rund 28 m² zur Verfügung stehen. Wie aber auch schon beim Kanzlerbungalow in Bonn ist die Nutzung durch den Kanzler nicht festgelegt. So zieht es Kanzlerin Angela Merkel vor, weiter in ihrer privaten Wohnung Am Kupfergraben gegenüber der Museumsinsel zu wohnen. Ihr Vorgänger Gerhard Schröder (Amtszeit 1998–2005), der das neue Kanzleramt als erster Bundeskanzler bezog, benutzte die Räumlichkeiten auch nur während der Arbeitswochen, während seine Familie weiterhin in Hannover wohnte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzleramt_(Berlin)#Nutzung

Die früheren Wohnräume im Schloss Bellevue wurden inzwischen zu einem Bürotrakt für den Lebenspartner des Präsidenten umgebaut, sodass die Staatsoberhäupter seither nicht mehr im Schloss wohnen können, sondern eine Dienstvilla in Berlin-Dahlem nutzen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzleramt_(Berlin)#Nutzung

Im Wikipediaartikel verlinkt:
https://www.derwesten.de/politik/so-wohnt-der-neue-bundespraesident-id6476900.html


Da muss man etwas weiter ausholen, denn zumeist wird das Amt für überflüssig erachtet, weil der Bundespräsident angeblich nur ein "Grüßaugust" sei und keine Macht habe.

Der Bundespräsident - und das ist das Grundlegende! - ist eine laut Verfassung unabhängige Staatsgewalt. Niemand kann bzw. darf dem Bundespräsident bei der Ausübung seines Amtes Befehle erteilen, sondern der Bundespräsident übt seine Rechte und Pflichten in eigener Verantwortung aus. Insofern hat er alle "Macht", die ihm das Grundgesetz, unsere Verfassung, verleiht! Zu behaupten, dass er keine "Macht" habe, ist also falsch!

Der Bundespräsident repräsentiert Deutschland als Staat im In- und Ausland. Er ist das Staatsoberhaupt, alle diplomatischen Vertreter/Botschafter anderer Länder müssen sich persönlich beim Bundespräsidenten akkreditieren.

Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich. Verträge der Bundesrepublik mit anderen Ländern, die in Form eines Bundesgesetzes beschlossen werden müssen, sind ohne Mitwirkung, sprich: ohne Unterzeichnung des Bundespräsidenten nicht rechtsgültig.

Das betrifft übrigens jedes Bundesgesetz, das Bundestag und Bundesrat beschließen. Der Bundespräsident ist befugt, jedes beschlossene Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, und er hat die Macht, es ggf. durch Unterschriftsverweigerung zurückzuweisen oder/und durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Als Staatsoberhaupt steht er über der aktuellen Tagespolitik, in die er
sich nur selten einmischt. Aber er hat das Recht, über alle (tages-)politischen Vorhaben und Handlungen der Regierung informiert zu werden. Dadurch, dass er in ständigem Kontakt mit der Regierung, besonders dem Kanzler als eigentlichem Leiter der Politik, aber auch mit den (führenden) Politikern der im Bundestag vertretenen Parteien steht, kann er in den zahlreichen Gesprächen politischen Einfluss nehmen, wenn auch nichts befehlen. Aber das kann selbst der Kanzler nicht! Immerhin darf der Bundespräsident mahnen und warnen und - was heutige konstitutionelle Monarchen nur selten wagen können - in öffentlichen Reden auch Kritik an der Politik der Regierung und der Parteipolitiker üben. Daher sind seine Reden für politisch interessierte und informierte Bürger von Wichtigkeit.

In bestimmten politischen Situationen entscheidet der Bundespräsident, ob der Bundestag aufgelöst wird oder nicht. Nach einer Bundestagswahl schlägt er dem Bundestag eine Persönlichkeit für das Amt des Kanzlers vor. Besonders in Zeiten mit unklaren Mehrheitsverhältnissen kommt dem Bundespräsidenten damit eine wichtige Funktion zu, nämlich die Regierbarkeit des Landes zu ermöglichen. Auch ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers die Minister - es gab Bundespräsidenten, die Ministerkandidaten abgelehnt haben. Der Bundespräsident hat daher die Macht, Einfluss auf die Zusammensetzung der Regierung zu nehmen.

Fazit: Der Bundespräsident gehört zu den Staatsorganen, die die Arbeit der Regierung und des Gesetzgebers, des Bundestages, überwacht, ggf. durch Zustimmungsverweigerung zu Gesetzen korrigiert und politischen Einfluss durch persönliche Kontakte und öffentliche Reden nehmen kann! Er hat also durchaus "Macht" und ist ein wichtiges, unverzichtbares Staatsorgan unseres Landes!

Der Bundespräsident Steinmeier bewohnt m. W. ein Privathaus in Berlin-Dahlem, Frau Merkel wohnt im Kanzleramt.

MfG

Arnold


Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

Der Souveraen ist das Volk.

Das Parlament ist die bestimmende Exekutive.

Die Bundeskanzlerin gibt den Weg vor und ist auch im Verteidigungsfall der Chef/in.

Der Bundespraesident unterschreibt beschlossene Gesetze. Ohne seine Unterschrift haben sie keine Gueltigkeit.

Welchen Machtfaktor kannst du hier erkennen?

Es ist ein Zusammenspiel, der sogenannten Administration.

Wo die konkret ihren "Alltag" leben, weiß ich nicht...

...ich vermute, sie könnten dort auch leben, sofern sie wollten....jedenfalls der Präsident.

Das Bundeskanzleramt scheint mir eher ein Dienstsitz, also eine Arbeitsstätte/Arbeitsplatz zu sein.

"Macht" hat der/die Kanzler/in... denn er/sie gibt die Richtlinien der Politik vor, und wurde mehrheitlich gewählt.

Der "Präsident" präsentiert nur... was erwünscht ist.

Kanzler = Chef

Präsident = Hofnarr

Korrektur:

Präsident = Catering

BP hat im Grunde fast keine Macht, BK sehr viel, unter AM fast die totale Macht über Regierung, Parlament, Präsident. 
AM lebt in einer Wohnung an der Museumsinsel, FWS in der Dienstvilla in Berlin-Dahlem.