Wer darf die Post an eine Verstorbene öffnen (Vertraulich nein)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

das Postgeheimnis gilt über den Tod hinaus. Im Normalfall können die Erben die Post öffnen.

Wenn der Lebensgefährte Erbe ist, darf er auch die Post öffnen.

Der Bestatter kann da sicher auch eine Auskunft dazu geben.

Grüssle

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – zu viele Todesfälle in meinem Umkreis
Dickerchen123  18.07.2021, 23:12

vielen Dank fürs Sternchen :)

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