Wer darf die Post an eine Verstorbene öffnen (Vertraulich nein)?
Die Verstorbene hatte keine Kinder - sie lebte mit Lebenspartner (unverheiratet) in ihrer Wohnung, in ihrem Haus lebt auch ihr Bruder. Man kann meinen, der Lebenspartner darf es - ist das so?
2 Antworten
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Hallo
das Postgeheimnis gilt über den Tod hinaus. Im Normalfall können die Erben die Post öffnen.
Wenn der Lebensgefährte Erbe ist, darf er auch die Post öffnen.
Der Bestatter kann da sicher auch eine Auskunft dazu geben.
Grüssle
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – zu viele Todesfälle in meinem Umkreis
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
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Woher ich das weiß:Berufserfahrung