Wenn man islamisch verheiratet ist, aber nicht staatlich eingetragen, wäre meine Frau rechtsgemäß meine Freundin?

5 Antworten

Natürlich wäre sie das!

Man würde sie als "Lebenspartnerin" bezeichnen.

Einen besonderen rechtlichen Status hätte sie aber als solche nicht!

Sie ist dann eben deine Lebensgefährtin ohne Anspruch auf Rente oder Krankenversicherung aus deiner Sozialversicherung.

Ja, also keine Steuerklasse 3

Woher ich das weiß:Hobby – Leseratte, die fast alle Religionen kennt

Selamun aleykum

Gesundheit...

Wenn man islamisch verheiratet ist, aber nicht staatlich eingetragen, wäre meine Frau rechtsgemäß meine Freundin?

Aus religiöser Sicht ja... aus Gesetzlicher Sicht nein.

Lebenspartnerin, Lebensgefährtin, Verlobte, Freundin. Das hängt vor allem von eurer Wohnsituation ab, also ob hr zusammen wohnt. Die islamische Eheschließung ist aber in Deutschland nicht anerkannt. Nach deutschem Recht ist sie jedenfalls nicht deine Ehefrau. Solltet ihr ein Kind bekommen, gilt das als unehelich, deine Frau als ledige Mutter, und das Jugendamt würde sich da interessieren.