Wenn ich beide Fi-Schalter ausschalte, habe immer noch Strom auf den Steckdosen. Nur die Lampen gehen aus. Ist das im NeuBau(1/2/2016 Fertig gestellt) zulässig.

8 Antworten

Ganz klar nein, da seit 2009 bei Neuanlagen ein Gesamt-FI (inzwischen mehrere FI's) vorgeschrieben ist. (VDE 0100 Teil 713)  

Ansonsten lies die Antwort und den Kommentar von treppensteiger.
Dort wurde bereits alles gesagt. Bei Verweigerung eines Messprotokolls, Mieterschutz aufsuchen und ggf. Elektrofirma zu Überprüfung beauftragen. 

Gruß DER ELEKTRIKER

Wenn die RCDs in deiner eigenen Wohnungsverteilung sitzen, neben den Sicherungen, mit denen du die betreffenden Steckdosen ausschalten könntest. Dann ist das nicht zulässig. Und ein grober Fehler. 

Da hat wahrscheinlich ein Ungelernter die Kabel aufgeklemmt, oder jemand hat die Beschriftung vertauscht. Allerdings muss es auch massive Pannen bei der Überprüfung der Anlage gegeben haben, so was fällt eigentlich auf. 

Ich würde mir dringend das Messprotokoll für deine Wohnung zeigen lassen, welches der Wohnungseigentümer vom Elektriker bekommen haben müsste.

Wer weiß, was da noch alles falsch geklemmt wurde, Vorsicht! 

OleH1990 
Fragesteller
 06.04.2016, 22:07

Das Haus ist ein anbau vom Vermieter, er hat auch die gesamte Elektrik selber gemacht.

Wir habe keine eigen Leitung zum aus es kommt alles vom sein Haus, es wurde nur ein Zwischenzähler eingebaut.

Den Sicherungskasten hat der grade fertig gemacht als wir schon drin waren, ein Überprüfung gab es nicht
( war nie jemand da) die beiden FI schalter sind einmal für Bad oben und Bad unten aber auch nur für´s Licht mehr nicht!

Mein eigentlich frage ist dürfen wir hier überhaupt noch wohnen und ist der Mietvertrag überhaupt noch gültig?

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treppensteiger  06.04.2016, 22:35
@OleH1990

Eher die Frage, wollt ihr dort wohnen? Ich meine, wenn da sonst alles in Ordnung ist, findet sich vielleicht doch noch ein Elektriker, der die Anlage korrigiert, so das möglich ist, misst und zur allgemeinen Verwendung freigibt. Ich würde mir jedoch eher die Frage stellen, wie baut jemand, der bei Elektrik so unverantwortlich handelt, im mechanischen Bereich? Auch dort lassen sich zahlreiche Fehler machen, wenn man sich nicht informieren möchte.

Auf jeden Fall sollte ein bereits bestehender Mietvertrag sofort lösbar sein. Wenn es ganz hart kommt, nimmt das nämlich kein Elektriker ab, und der ganze Elektrobereich muss noch mal neu gebaut werden.

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Bin zwar Elektriker, aber meine Ausbildung liegt 20 Jahre zurück. Wenn die gesamte Elektrik über FI läuft, sollte das natürlich nicht so sein. Pflicht ist (oder war damals) aber nur Badezimmersteckdosen.

JoGerman  14.09.2016, 03:25

Pflicht ist seit 01.01. 2009, dass die GESAMTE Elektroanlage über den FI (heute RCD genannt) läuft, nicht nur Feuchträume.  (VDE 0100 Teil 713)
Bei Neuanlagen sind sogar mehrere vorgeschrieben, damit im Fehlerfall nicht sofort das ganze Haus/Wohnung dunkel ist.

Meine Ausbildung liegt 36 Jahre zurück, allerdings schreibt die Handwerkskammer vor, dass sämtliche gesetzlichen Neuauflagen zu beachten sind, um Unfälle oder gar Todesfälle zu verhindern.    

Gruß DER ELEKTRIKER

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Wenn du de RCD ausschaltest, dann sollten auch die Steckdosen, die über diesen RCD laufen auch abgeschaltet sein, sonst wurde ein Fehler gemacht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung als Elektroniker

Grundsätzlich besteht bei Neuinstallationen die Pflicht, als Personenschutz jede frei zugängliche Spannungsquelle mit einem RCD (alt: FI) ≤ 30 mA abzusichern.

Bei zwei RCD werden Bad und übrige Installation separat abgesichert sein.

Als Brandschutz wird zwischen Zähler/Hausanschluss und Unterverteilung zusätzlich ein RCD mit 100-500 mA vorgeschaltet.

Alle RCD haben eines gemeinsam: Schaltet man sie aus, so werden alle aktiven Leiter unterbrochen. Bei einpoligen RCD sind das L und N, bei vier-/allpoligen RCD sind es L1, L2, L3 und N.

Hinter einem ausgeschalteten RCD darf keine Spannung mehr anliegen. Lediglich der Schutzleiter ist immer unterbrechungsfrei aktiv.

Was auch immer da bei Dir passiert ist: Es liegt offensichtlich ein Installations-fehler vor, da die Steckdosen nicht in den Personenschutz eingebunden wurden.

OleH1990 
Fragesteller
 06.04.2016, 22:10

Das Haus ist ein anbau vom Vermieter, er hat auch die gesamte Elektrik selber gemacht.

Wir habe keine eigen Leitung zum aus es kommt alles vom sein Haus, es wurde nur ein Zwischenzähler eingebaut.

 
Den Sicherungskasten hat der grade fertig gemacht als wir schon drin waren, ein Überprüfung gab es nicht
( war nie jemand da) die beiden FI schalter sind einmal für Bad oben und Bad unten aber auch nur für´s Licht mehr nicht!

Mein eigentlich frage ist dürfen wir hier überhaupt noch wohnen und ist der Mietvertrag überhaupt gültig?

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electrician  07.04.2016, 05:07
@OleH1990

Was der Vermieter in seinen eigenen vier Wänden macht, ist zunächst einmal sein Ding. Grundsätzlich ist er aber als Vermieter für die Sicherheit seiner elektrischen Anlage in den vermieteten Bereichen verantwortlich.

Der zu vermietenden Bereich ist bei einer Neuinstallation der elektrischen Anlage einer Prüfung nach DIN VDE 0100-600 zu unterziehen. Dabei wird ein Mess- und Prüfprotokoll erstellt, welches alle Mängel aufzeigt. Außerdem wird eine Prüfplakette erteilt (oder eben nicht), was ebenfalls dokumentiert ist.

Ich würde als erstes nach dem Prüfprotokoll fragen. Sind dort keine Mängel festgestellt, den verantwortlichen Elektriker kontaktieren - die Protokolle lassen sich leider leicht fälschen.

Liegt kein Protokoll vor, ist es gefälscht oder sind nicht abgestellte Mängel dokumentiert, die Behebung dieser ultimativ einfordern. Evtl. den Mieterschutz einschalten.

Ich weiß es nicht, aber für den vermieteten Bereich könnten auch Bauaufsichtsamt, Gewerbeaufsichtsamt oder Feuerwehr (Schlagwort: vorbeugender Brandschutz) zuständig sein. Einfach mal herumtelefonieren - man muss nicht zwingend seine Adresse verraten, um hilfreiche Informationen zu bekommen.

Die Sache hat aber einen Haken: U.u. wird Dir der Strom abgesperrt. Oder noch schlimmer: Die Wohnung wird für unbewohnbar oder illegal errichtet erklärt und Du bist plötzlich obdachlos.

Als Nicht-Jurist sind alle meine rechtsbezogenen Angaben ohne Gewähr!

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