Muss mein Vermieter in der Wohnung ein FI-Schalter, der alle Steckdosen in der Wohnung abschaltet, einbauen?

6 Antworten

Die Elektrische Anlage muss zum Zeitpunkt der Errichtung dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dementsprechend kann keine Nachrüstung gefordert werden. Sobald ein Stromkreis erweitert wird (z. B. eine Steckdose nachgerüstet wird) muss dieser eine Stromkreis auf den aktuellen Stand gebracht werden also mit einem RCD nachgerüstet werden.

Der Stichtag 01.02.2009 bezieht sich lediglich auf Anlagen, die nach diesem Datum errichtet wurden.

Eine Möglichkeit wäre, wenn das Haus in der Zwischenzeit renoviert wurde. In diesem Fall könnte man argumentieren, dass auch die Elektro Anlage auf den aktuellen Stand gebracht werden muss. Das ist in der Norm aber sehr schwammig formuliert.

Meine Aussage ist in der DIN VDE 0100 Teil 410 nachzulesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Elektriker mit WB zum Elektrotechniker Meister

Meines bescheidenen Wissens gibt es eine Nachrüstpflicht nur bei "Umfangreichen" Modernisierungen an der Hauselektrik

Hallo!

Ja, diese Pflicht gilt aber nur für Neu-Installationen und Renovierungen! Wenn an der Elektrischen Anlage nichts verändert wurde besteht hier ein sogenannter "Bestandsschutz" und ist zulässig.

Hoffe konnte Helfen, Grüße

Laut meiner Recherche sind aber seit 2009 alle Steckdosenstromkreise, mit einem Bemessungsstrom bis 20A, mit einem FI-Schutzschalter 30mA abzusichern.

Dies gilt aber nur für Neuinstallationen. Für den Bestand gilt das leider nicht.

hängt davon ab wann die installation gebaut wurde.ohne altersangabe schlecht zu sagen.in meiner region am land hat der netzbetreiber schon ab 1973 einen fi verlangt waren zu der zeit noch die alten mit 0,5 ampere