Was soll der FI-Schalter alles lahm legen?

7 Antworten

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Hallo!

also ein fehlerstrom schalter ist lediglich dort für alle betriebsmittel erforderlich wenn die hauseinspeisung über freileitungen und nicht über erdkabel erfolgt. dieser aber auch mit einem auslöse-I von 300mAm...

ansonsten gilt in deutschen privathaushalten seit dem 1.5.84 die pflicht bei neubauten räume mit badewanne oder dusche komplett abzusichern. in der din vde 0100-701:2008:10 wurde desweitern festgelegt, dass alle steckdosenkreise, mit einem bemessungsstrom bis 20A, welche für die benutzung durch laien UND zur allgemeinen verwendung bestimmt sind mit FI abgesichert werden müssen. da deckenbeleuchtung, EDV-steckdosen,kühlschränke etc nicht für die allgemeine verwendung bestimmt sind, besteht hier auch keine pflicht!

übrigens ist seit din vde 0100-705:2007-10 der fi auch für landwirtschaftliche betriebe vorgeschrieben :)

Sorbas48  04.02.2014, 16:51

Die Antwort ist ein wunderbares Beispiel zum Thema: Laie berät Laien!

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wollyuno  31.08.2015, 13:16

die antwort ist falsch,fi wird auch bei erdverkabelung gefordert

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Peppie85  16.09.2017, 16:19
@wollyuno

nicht gefordert, empfohlen! die forderung ergibt sich z.B. daraus, dass es sich um einen (end) stromkreis mit einer absicherung von 32 Ampere oder weniger im Außenbereich handelt.

lg, Anna

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Zumal es bisher noch keine wirklich richtige Antwort gibt und außerdem Die zur "hilfreichsten" ernannte nicht wirklich richtig ist (die DIN VDE 0100-701 hat nichts mit Steckdosen außerhalb dem Bad zu tun) hier noch meine Antwort.

In Deutschland sind Fehlerstromschutzschalter seit 1984 für Räume mit Duschen oder Badewannen in Neubauten vorgeschrieben, die dafür zuständige VDE ist die DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Räume mit Badewanne oder Dusche“ In der aktuellen Version sind davon alle elektrischen Verbraucher im Bad (auch die Beleuchtung) und alle durch das Bad führenden fremden Leitungen betroffen. Einzige Ausnahme und auch nur für Deutschland: Fest angeschlossene (geerdete) Wassererwärmer.

Seit 1. Februar 2009 ist die Übergangsfrist der seit 1. Juni 2007 geltenden DIN VDE 0100-410:2007-06, Abschnitt 411.3.3 (ab Seite 14) abgelaufen und es müssen außerdem alle Steckdosen-Stromkreise, welche durch elektrotechnische Laien genutzt werden, mit einem Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA ausgestattet sein (in Innenräumen Stromkreise bis 20 A, im Außenbereich für alle Endstromkreise bis 32 A).

Zusätzlich gibt es in der TAB und in der DIN 18015 folgende Forderung:

Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschaltern zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive Fehlerstrom-Schutzschalter."

Es ist daher normgerecht, wenn das Licht nicht durch den RCD abgestellt wird. Es ist allerdings durchaus nützlich, auch das Licht mit einem eigenständigen RCD zu schützen, das sollte dann aber unbedingt ein Stromkreis sein, der von den Steckdosen unabhängig ist.

Luteovirus 
Fragesteller
 10.02.2014, 09:51

Danke für deine Antwort! Jetzt bin ich perfekt informiert ;-)

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Hallo!

Man kann sich hier ja durch die Vorschriften hangeln und meinen usw...

Wenn es vernünftig gemacht wird dann sollten heutzutage (und bei den heutigen FI- Preisen) zwei FIs genommen werden und sinnvoll auf das Haus bzw. die Wohnung aufgeteilt werden. Dann hat man auch nicht mehr die Trennung zwischen Lichtkreis und Steckdosenkreis sondern dann läuft der Raum, inklusive Beleuchtung, über FI. Sinnvoll aufgeteilt wäre es dann so, dass beispielsweise der Flur auf dem einen FI hängt und die abgehenden Räume auf dem anderen FI. Fällt der Eine abends raus, dann kannst Du in den Flur gehen und hast wenigstens wieder Licht. Die Aufteilung kann man machen wie man möchte aber hinsichtich abendlichen FI- Falls und Licht sollte es halt sinnvoll gelöst sein.

Zum Thema "Lampe nicht über FI": Sehr viele Leuchten haben Metallgehäuse und die sollten genauso in einen FI einbezogen sein... das ist in jedem Fall sicherer. Denn gerade hinsichtlich des Sekundärunfalls und dem Stehen auf einer Leiter, wenn man z.B. ein Leuchtmittel wechselt...

Ich würde das so definitiv nicht akzeptieren... zumindest nicht in einer Neuinstallation!

Bei mir sind 2 FIs im Einsatz, sinnvoll so aufgeteilt, dass mir nicht zwangsläufig die Gefriertruhe abtaut, wenn irgend ein eingestecktes Gerät zicken macht... und ich brauche lediglich einen Raum weiter gehen und habe, sollte es abends passieren, auch wieder Licht!

Mfg

normal nicht,es sollte alle über den fi laufen,es kann sein das deckenlicht an einer anderen verteilung hängt und er deshalb nicht abschaltet

So weit ich weiß kam gegen 2007 alle Steckdosen lahm legen außer z:B. führ kühlschränke Licht ist nicht inbegriffen ist nur wesentlich einfacher alles über den fi laufen zu lassen! noch eine sache ein FI (RCD) überprüft keine Überspannungen. das macht die Sicherung! Sondern nur Fehlerströme außer es ist ein FI-LS.

Tino84  23.01.2013, 17:49

Meinte das gegen 2007 eine neue VDE raus kam! dann stimmt der Text wider.

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Luteovirus 
Fragesteller
 23.01.2013, 21:18

Nachmal nachgefragt: Es ist also laut neuer VDE in Ordnung, wenn der FI nur die Steckdosen, nicht aber das Deckenlicht lahmlegt?

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