wenn eine Verlobung wieder aufgelöst wird

5 Antworten

Eigentlich schon, siehe BGB:

§ 1301. Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.

man sollte den Verlobungsring seinem Partner zurückgeben, so wird die Verbindung aufgelöst

glaubenichts 
Fragesteller
 22.09.2016, 10:34

ich durfte meinen behalten

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also die ex meines bruders hat den ring einfach behalten...

Das solltest du einfach mit deinem (noch-)Verlobten abklären