Wenn ein Muslim eine der fünf Säulen des Islam nicht erfüllt, ist der dann raus aus dem Islam?

3 Antworten

Du musst keine Angst vor der Hölle haben. Es gibt sie schlichtweg nicht.

Ja, es gibt verschiedene Auslegungen und Interpretationen innerhalb des Islam in Bezug auf die Erfüllung der fünf Säulen. Die meisten Gelehrten sind sich einig, dass das Befolgen der fünf Säulen wichtig ist, um ein praktizierender Muslim zu sein. Allerdings gibt es auch unterschiedliche Ansichten darüber, wie streng diese Erfüllung sein muss und welche Konsequenzen es hat, wenn jemand eine oder mehrere Säulen nicht erfüllt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beziehung eines Muslims zu seinem Glauben individuell ist und von vielen Faktoren abhängt. Es ist nicht meine Aufgabe, über das Schicksal einer Person zu urteilen, basierend darauf, ob sie eine der Säulen erfüllt oder nicht. Jeder Mensch hat seine eigene spirituelle Reise und es ist letztendlich Allah, der über solche Dinge entscheidet.

Man darf die Scharia nicht verleugnen. Einzelne Verstöße werden zwar teilweise drakonisch bestraft, sie führen aber nicht zur Apostasie. HIER was zum Thema Gebet.

Erwin71770812  17.03.2024, 12:31

Die Scharia hat in Deutschland nichts zu suchen.

1
Erwin71770812  17.03.2024, 21:33
@BelfastChild

Das ist sicher richtig. Wir haben ein hervorragendes Grundgesetz. Vorschriften aus dem Islam brauchen wir wirklich nicht.

1
BelfastChild  17.03.2024, 21:39
@Erwin71770812

Schlimm finde ich etwa, wenn Homosexuelle und Apostaten getötet werden oder vergewaltigte Frauen gegeißelt werden, wenn sie keine vier Zeugen anführen können:

Die Verleumdung wegen Unzucht
Sie soll nach Sure 24,2-3 mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. Diese vermutlich zum Schutz vor Verleumdung gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau diese zwar zur Anzeige bringt, aber keinen Beweis führen kann. Als Beweis werden in diesem Fall ausschließlich vier männliche Augenzeugen oder ein Geständnis gewertet. Da dieser Beweis bei Vergewaltigung kaum je zu führen sein wird, droht dem Opfer nach seiner Anzeige eine Gegenklage für die Verleumdung wegen Unzucht. Die Frau kann dafür ausgepeitscht werden und wird ein zweites Mal zum Opfer. Dies ist nicht nur graue Theorie. In Pakistan soll es häufiger solche Fälle geben, und ein konkreter Bericht liegt auch aus dem Bundesstaat Zamfara in Nigeria vom September 2000 vor.

Quelle: Die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, S. 51

Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126

Da ist mir die fdGO viel lieber!

0