Wenn ein Krankenwagen von jemanden gerufen wurde, und ich den gar nicht brauchte, weil ich inhaftiert wurde, muss ich dafür aufkommen?

2 Antworten

Wenn das Ganze im Rahmen einer Straftat geschah, könntest du für die Kosten haftbar sein. Besprich das mit deinem Verteidiger.

Wenn jmd anderes einen Krankenwagen ruft, musst du ihn natürlich nicht bezahlen, außer du hast die Person angelogen über einen Notfall.

Was hat eine Inhaftierung damit zu tun? Entweder man braucht ärztliche Hilfe oder nicht, egal ob Polizei anwesend ist oder nicht.